Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 205

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Der zweite Antrag lautet wie folgt – ich denke, die FPÖ wird da mitgehen –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne – Mitbestimmung des Parlaments sichern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird aufgefordert, keine Abkommen zu unterzeichnen oder solchen im Rat der EU zuzustimmen, wenn diese Sonderklagerechte für Konzerne enthalten.“

*****

Ich bedanke mich. (Beifall bei der SPÖ.)

19.52

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen

eingebracht in der 68. Sitzung des Nationalrates im Zuge des Berichts des Außenpoli­tischen Ausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres über das EU-Arbeitsprogramm 2019 (III-251/524 d.B.) (TOP5)

betreffend faire Arbeitsbedingungen in Europa – Lohn- und Sozialdumping bekämpfen

Begründung

Lohn- und Sozialdumping steht in Europa noch immer auf der Tagesordnung. Öster­reich ist davon besonders stark betroffen Die österreichische Bundesregierung hat sich während der Ratspräsidentschaft nicht dafür eingesetzt, dass sich daran etwas ändert.

Österreich ist Zielland von Entsendungen, gleichzeitig steigt Lohn- und Sozialbetrug bei Entsendefirmen. Im Jahr 2017 kamen im 300.000 EU-Arbeitskräfte per Entsendung nach Österreich. Parallel dazu ist der Sozialbetrug durch neue betrügerische Praktiken ge­stiegen. Umso wichtiger ist es, das Prinzip "gleiches Entgelt am gleichen Ort für gleiche Arbeit" in allen EU-Staaten umzusetzen.

Kontrollen der österreichischen Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) belegen die Problematik: Bei Kontrollen im ersten Halbjahr 2017 gab es bei 0,9 Pro­zent der ArbeitnehmerInnen von österreichischen Betrieben Verdachtsfälle auf Unter­bezahlung, bei Entsendebetrieben mit einem Firmensitz in anderen EU-Staaten, die ih­re Beschäftigten nach Österreich entsenden, hingegen in 44 Prozent der Fälle.

Aber damit nicht genug: Das Problem der Scheinentsendungen und der fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wird immer wieder in Österreichs Grenzregionen deutlich. Im Burgenland wurden im Jahr 2017 Strafen in Höhe von einer Million Euro von ungarischen Unternehmen eingefordert, davon konn­ten aber nur 2.000 Euro tatsächlich eingetrieben werden. Genau aus diesem Grund muss die grenzüberschreitende Kontrolle sowie der grenzüberschreitende Vollzug von


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