Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 229

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Zusammenarbeit in der Fischereipolitik „mit dem Vorsorge- und dem Ökosystemansatz mit dem Ziel, die langfristige Erhaltung, die effiziente Bewirtschaftung und die nach­haltige Nutzung der Fischereiressourcen nach bestem wissenschaftlichem Kenntnis­stand zu fördern“. In Artikel 23, „Umwelt“ bekennen sich die Vertragsparteien zur Inten­sivierung der Zusammenarbeit unter anderem im Bereich (1) b) „biologische Vielfalt“.

Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs, ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, den bisher 75 Nationen unterzeichneten, wurde 1946 zum Schutz der Wale geschlossen. Das Ziel der Konvention ist „die angemessene und wirk­same Erhaltung und Erschließung der Walbestände“. Eine Gefährdung von Walarten durch eine übermäßige Bejagung durch den internationalen Walfang soll durch das Übereinkommen vermieden werden. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Wal­fangkommission (engl. International Whaling Commission, IWC) bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden wirtschaftlichen, ökologischen und kommerziellen Inter­essen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention erarbeitet werden. 1986 wurde der kommerzielle Walfang durch ein Moratorium international verboten, zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen von Sondergenehmigungen erlaubt, wovon Japan schon bisher Gebrauch machte.

Mit Ende des vergangenen Jahres gab Japan den Austritt aus der Internationalen Kon­vention bekannt, womit eine Bejagung von Walen zu kommerziellen Zwecken für Ja­pan ab Juli 2019 wiederum möglich ist. Eine Gefährdung von Walarten, durch eine über­mäßige Bejagung wird befürchtet.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzuset­zen, dass Japan von Seiten der EU vor Inkrafttreten des Abkommens über eine strate­gische Partnerschaft mit Nachdruck aufgefordert wird, wieder der Internationalen Kon­vention zur Regelung des Walfangs beizutreten und das Jagen von Walen zu kommer­ziellen Zwecken zu unterlassen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte schön, Frau Ab­geordnete.


21.10.39

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich könnte jetzt auch noch über dieses Abkommen reden, und ich könnte Ihnen einen Vortrag über Freihandel, über die Basis unseres Wohlstandes, über das strategische Schaffen von Beziehungen im Ausland halten. Ich könnte aber auch über 150 Jahre Beziehun­gen zwischen Österreich und Japan reden, über Hunderte Japanerinnen und Japaner, die jedes Jahr hier bei uns studieren, Musik studieren. Ich könnte über Beziehungen zwischen Völkern, über Kulturen, über das Vertrauen, das dann auch die Vertrautheit schafft, sprechen. Ich könnte über steigende Exportquoten, über österreichische Top­unternehmen – Infineon –, zusätzliche Formel-1-Kooperationen – zum Beispiel Red Bull gemeinsam mit Honda –, über die Erfolge, die wir feiern, reden.

 


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