Zusammenarbeit in der Fischereipolitik „mit dem Vorsorge- und dem Ökosystemansatz mit dem Ziel, die langfristige Erhaltung, die effiziente Bewirtschaftung und die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen nach bestem wissenschaftlichem Kenntnisstand zu fördern“. In Artikel 23, „Umwelt“ bekennen sich die Vertragsparteien zur Intensivierung der Zusammenarbeit unter anderem im Bereich (1) b) „biologische Vielfalt“.
Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs, ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, den bisher 75 Nationen unterzeichneten, wurde 1946 zum Schutz der Wale geschlossen. Das Ziel der Konvention ist „die angemessene und wirksame Erhaltung und Erschließung der Walbestände“. Eine Gefährdung von Walarten durch eine übermäßige Bejagung durch den internationalen Walfang soll durch das Übereinkommen vermieden werden. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Walfangkommission (engl. International Whaling Commission, IWC) bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden wirtschaftlichen, ökologischen und kommerziellen Interessen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention erarbeitet werden. 1986 wurde der kommerzielle Walfang durch ein Moratorium international verboten, zu wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen von Sondergenehmigungen erlaubt, wovon Japan schon bisher Gebrauch machte.
Mit Ende des vergangenen Jahres gab Japan den Austritt aus der Internationalen Konvention bekannt, womit eine Bejagung von Walen zu kommerziellen Zwecken für Japan ab Juli 2019 wiederum möglich ist. Eine Gefährdung von Walarten, durch eine übermäßige Bejagung wird befürchtet.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Japan von Seiten der EU vor Inkrafttreten des Abkommens über eine strategische Partnerschaft mit Nachdruck aufgefordert wird, wieder der Internationalen Konvention zur Regelung des Walfangs beizutreten und das Jagen von Walen zu kommerziellen Zwecken zu unterlassen.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich könnte jetzt auch noch über dieses Abkommen reden, und ich könnte Ihnen einen Vortrag über Freihandel, über die Basis unseres Wohlstandes, über das strategische Schaffen von Beziehungen im Ausland halten. Ich könnte aber auch über 150 Jahre Beziehungen zwischen Österreich und Japan reden, über Hunderte Japanerinnen und Japaner, die jedes Jahr hier bei uns studieren, Musik studieren. Ich könnte über Beziehungen zwischen Völkern, über Kulturen, über das Vertrauen, das dann auch die Vertrautheit schafft, sprechen. Ich könnte über steigende Exportquoten, über österreichische Topunternehmen – Infineon –, zusätzliche Formel-1-Kooperationen – zum Beispiel Red Bull gemeinsam mit Honda –, über die Erfolge, die wir feiern, reden.
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