Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung, 28. März 2019 / Seite 240

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Gerstl, ich habe Ihnen bis zum Ende der Rede Zeit gegeben, den Ausdruck „Pharisäertum“ zurückzunehmen. Da Sie das nicht gemacht haben, erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf.

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Ich möchte in diese Richtung sagen, dass auch Gesten einen Ordnungsruf verlangen oder verdienen würden. Ich bitte jetzt im Sinne der heute Vormittag diesbezüglich geführten Debatte, die Emotionen zurückzuschrauben. Das ist vor allem ein so wich­tiges Thema, und ich denke, dass das Thema durch die Emotionen und die Zwi­schenrufe in den Hintergrund rückt.

Ich möchte daran erinnern, was die Zweite Präsidentin und der Präsident am Vormittag gesagt haben, nämlich dass es ohne Emotionen und ohne Zwischenrufe schneller geht. Ich bitte daher um etwas mehr Disziplin.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Loacker zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


21.50.57

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Abgeordneter Gerstl hat gesagt, die bestehende Regelung zur Parteienförderung hätte Bundeskanzler Faymann be­schlossen.

Ich berichtige tatsächlich: Ein Bundeskanzler kann keine Gesetze beschließen, son­dern eine Mehrheit aus SPÖ- und ÖVP-Abgeordneten unter Beteiligung des Abgeord­neten Gerstl hat die Regelung so beschlossen, wie sie bisher gegolten hat. (Beifall bei NEOS, SPÖ und JETZT.)

21.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scherak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


21.51.26

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Von einem Verfassungssprecher der ÖVP würde man auch erwarten, dass er sich hierherstellt und sagt, dass die ÖVP im Wahlkampf 400 000 Euro von Stefan Pierer bekommen hat, was aus meiner Sicht sehr in Ordnung ist. Sich aber – lächerlich – hierherzustellen und zu sagen, dass die NEOS von einem Großspender abhängig seien, wenn man selbst genauso viel Geld von einem Spender annimmt, das ist an Chuzpe überhaupt nicht mehr zu überbieten. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kommen wir zu den Fakten zurück: Österreich hat die zweithöchste Parteienförderung weltweit. Österreich hat die höchste Parteienförderung europaweit, es sind auf Landes-, Bundes- und Gemeindeebene knapp 158 Millionen Euro. In Österreich gibt es eigent­lich eine Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro, und diese Wahlkampfkos­tenobergrenze wurde im letzten Wahlkampf von der ÖVP um 6 Millionen Euro über­schritten, von der FPÖ um 4 Millionen Euro überschritten und von der SPÖ um 400 000 Euro überschritten.

In Österreich ist es übrigens auch nicht notwendig – weil Kollege Gerstl von transpa­renten Parteifinanzen gesprochen hat –, dass man die Kosten, die Ausgaben während des Wahlkampfs entsprechend veröffentlicht; deswegen erfahren wir von solchen Wahlkampfkostenüberschreitungen immer erst ein Jahr später oder noch später. In Österreich ist es übrigens auch egal, wenn man Wahlkampfkostenobergrenzen rechts­widrig überschreitet; die Sanktionen sind so lächerlich gering, dass es der ÖVP of-


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