19.57

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf das Herzlichste bedanken, dass diese Vorlagen, die jetzt zur Beratung stehen, an und für sich Ihre Zustimmung finden. Der Einzige, der sozusagen derzeit noch wankt, ist Herr Abgeordneter Noll. Er hat aber darauf hingewiesen, dass die Vorlagen, die heute zur Abstimmung kommen, seine Zustimmung finden. Er hat aber auch auf die Gebührenproblematik hingewiesen, die zweifelsohne besteht.

Gerade in diesem Bereich haben wir eine langjährige Forderung der Dolmetscher und der Gerichtssachverständigen erfüllt, sodass Zugangskontrollen für sie in Zukunft nicht mehr notwendig sind und dadurch Wegzeiten wegfallen. Gleichzeitig wird ihnen, weil sie in Zukunft den Elektronischen Rechtsverkehr nützen werden, auch eine Ent­schädigung für die Mühewaltung gewährt. Das ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, der auch die Zustimmung der Dolmetscher und der Gerichtssach­verstän­digen findet.

In diesem Zusammenhang hat Frau Abgeordnete Duzdar beispielsweise darauf hin­gewiesen – was richtig ist –, dass es eine langjährige Forderung der Gerichtssach­verständigen und auch der Dolmetscher ist, dass ihre Gebühren angepasst werden. Auch Frau Abgeordnete Wimmer hat angesprochen, dass eine Anpassung letztmals im Jahr 2007 der Fall gewesen ist. Das hat natürlich dazu geführt, dass mittlerweile allein durch die Inflation die Entschädigung um 24 Prozent geringer geworden ist.

Leider haben wir in diesem Bereich ein Nachwuchsproblem. Das ist klar, und dies­bezüglich bin ich auch schon an den Finanzminister herangetreten, weil wir betreffend Gebühren und Entschädigung für Gerichtssachverständige und Dolmetscher etwas tun müssen. Ein weiteres Beispiel ist jenes einer Psychiaterin oder eines Psychiaters, der beziehungsweise die jemanden begutachtet, dafür ein aufwendiges Gutachten erstellen muss und dafür eine Entschädigung von 118 Euro bekommt.

Das ist ein Aspekt, der angegangen werden muss; und das wird auch im Rahmen der Budgetberatungen sehr wohl zu besprechen sein.

Ein weiterer Punkt, der angesprochen worden ist, betrifft die Sicherheitskontrollen, also dass das nicht auch auf andere Berufsgruppen wie beispielsweise Bedienstete von Neustart, mit denen wir sehr, sehr gut zusammenarbeiten, ausgeweitet wird.

Auf der einen Seite steht natürlich die Sicherheit, also das berechtigte Interesse der Bediensteten und aller sich im Gerichtsgebäude Aufhältigen, dass Sicherheits­kon­trollen auch im Hinblick auf die kurz zurückliegenden Vorfälle sehr restriktiv gehand­habt werden. Auf der anderen Seite steht natürlich der Wunsch, dass diejenigen, die in regelmäßigem Verkehr mit dem Gericht stehen, sehr wohl auch von den Sicher­heitskontrollen entbunden werden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass es dazu eben § 4 des Gerichtsorgani­sations­gesetzes gibt, in dem darauf hingewiesen wird, dass man in dem Fall nur unter äußerst eingeschränkten Bedingungen von den Sicherheitskontrollen Abstand nimmt. Nunmehr fallen eben nur die Dolmetscher und die Gerichtssachverständigen unter die diesbe­züglichen Regelungen des Gerichtsorganisationsgesetzes, wobei die anderen nicht darunterfallen können. – Das war eine Erklärung.

Ein weiterer Aspekt, der auch von Abgeordnetem Noll angesprochen worden ist – und das wird ihn vielleicht davon überzeugen, doch zuzustimmen –, ist, dass auch die Mehrfachvergebührung, beispielsweise bei Pfandrechten, wegfällt, wobei schon ausge­führt wurde, unter welchen Umständen das geschieht. Auch soll der Zugang zum Recht verbessert werden, indem keine Gebühren mehr anfallen, wenn man mit der Verfahrensautomation Justiz Kontakt aufnimmt. Dadurch wird der Zugang zum Recht beziehungsweise zur Justiz verbessert. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Sie wissen, dass wir derzeit auch im Bereich Justiz eine Digitalisierung durchführen, die digitale Bürgerserviceplattform einführen und gleichzeitig auch in die Richtung gehen, dass alle Akteneinsichten auch elektronisch durchgeführt werden können und so weiter. Das heißt, wir tun alles, dass die Justiz noch näher an die Bürgerinnen und Bürger herangeführt wird beziehungsweise der Zugang zum Recht nicht erschwert, sondern erleichtert wird.

Es finden sich in der Vorlage – das wissen Sie – auch einige Begriffsbereinigungen. Eine Forderung ist auch, dass die Terminologie des Erwachsenenschutz-Gesetzes auch auf Bestimmungen im Bereich des Anerbenrechts, des Außerstreitgesetzes, der Exekutionsordnung, der Insolvenzordnung angewandt wird – auch das führen wir durch.

Frau Abgeordnete Griss, Sie haben angesprochen, dass wir einen Missstand be­seitigen. Bisher galten elektronische Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht nicht als rechtzeitig eingebracht, wenn sie am letzten Tag der Frist außerhalb der Amtsstun­den eingebracht wurden; wurde das aber mit einem Schriftsatz gemacht, der mit einem Zustelldienst oder der Post am letzten Tag gebracht wurde – allenfalls auch um 23 Uhr –, war das rechtzeitig. Das heißt, diesen Missstand haben wir beseitigt. (Zwi­schen­ruf bei den NEOS.)

Sie haben recht, in diesem Zusammenhang fehlt die Regelung betreffend die Lan­desverwaltungsgerichte noch. Da haben wir aber eine AVG-Reform vor, die im zweiten Halbjahr vorgelegt werden wird. Darin wird auch diese Angleichung kommen bezie­hungsweise dieses Postprivileg auch auf diese Eingaben ausgeweitet werden.

Ich glaube, das ist ein Paket, das in sich geschlossen ist, das mehr Transparenz bringt, mehr Bürgernähe bringt und gleichzeitig in die Richtung geht, auch diejenigen, die eingebunden sind, etwas zu entlasten. Deshalb danke ich noch einmal für Ihre Zustimmung. Es werden weitere Schritte folgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.03

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildirim. – Bitte.