Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 41

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vorausgegangen. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit für einen Faktencheck nutzen. (Abg. Heinisch-Hosek: Den verlieren Sie!) Aufgrund der Diskussionsbeiträge im Sozialausschuss habe ich den Eindruck, dass zu ein paar Punkten noch immer Falschmeldungen verbreitet sind. (Abg. Leichtfried: Wie viele von den 140 Stellung­nahmen waren positiv? – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Der erste Faktencheck: Das dritte Kind ist nur mehr 44 Euro wert.  Meine Damen und Herren, richtig ist, dass die Beiträge für die Kinder zusammenzuzählen und rechnerisch auf alle Kinder aufzuteilen sind. (Abg. Heinisch-Hosek: Aber nicht jedes Kind ist gleich viel wert!) Bei einer Familie mit drei Kindern bedeutet das pro Kind 132 Euro pro Monat Sozialhilfe plus Familienbeihilfe. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Weiterer Faktencheck: Obdachlose erhalten keine Sozialhilfe. – Richtig ist, dass auch Obdachlose eine sogenannte Hauptwohnsitzbestätigung relativ niederschwellig erhal­ten können. (Abg. Leichtfried: Ja, mit dem neuen Meldesystem!) Obdachlose, die re­gelmäßig eine Kontaktstelle aufsuchen (Abg. Heinisch-Hosek: Das ist ja zynisch!), zum Beispiel eine Obdachloseneinrichtung, bekommen natürlich auch Sozialhilfe. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Leichtfried.)

Dritter Punkt: Falsch ist, dass freiwillige Spenden privater Natur auf die Sozialhilfe an­gerechnet werden. (Abg. Leichtfried: Was war in dem Vorschlag? Sagen Sie, was in dem Vorschlag war!) – Richtig ist vielmehr, dass weder Spenden von Licht ins Dunkel zur Finanzierung von elektrischen Rollstühlen (Abg. Heinisch-Hosek: Da haben Sie lange gebraucht!) noch Essensgutscheine der Caritas oder einmalige Geldaushilfen von Verwandten oder Bekannten auf die Sozialhilfe angerechnet werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Leichtfried: Warum haben Sie das geändert? Sagen Sie das!) Das heißt, dass Spenden jeglicher Art, freiwillige Geldleis­tungen der freien Wohlfahrtspflege oder Leistungen von Dritten, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, natürlich nicht angerechnet werden.

Weiters ist falsch, dass Mindestsicherungsbezieher in Österreich weniger als bei Hartz IV bekommen. – Meine Damen und Herren, ich habe immer gesagt: Mit mir gibt es kein Hartz IV! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Leicht­fried: Das ist jetzt Kurz IV! – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Auch da werden Äpfel mit Birnen vermischt; das sind zwei völlig verschiedene Systeme. (Abg. Leicht­fried: Das war jetzt ein interessantes Geständnis!) Eine Notstandshilfe, wie wir sie in Österreich haben und weiterhin haben werden, gibt es in Deutschland nicht. Men­schen, bei denen der Arbeitslosengeldbezug bereits ausgelaufen ist, fallen in Deutsch­land sofort in Hartz IV mit Vermögenszugriff. In Österreich erhalten sie Notstandshilfe ohne Vermögenszugriff. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Wie lange?) – Sie haben gerade nicht zugehört: Die Notstandshilfe gilt noch weiter. (Rufe bei der SPÖ: Wie lange?)

Weiters ist falsch, dass es für Menschen mit Behinderung massive Verschlechterungen geben wird. – Ganz im Gegenteil: Wir haben in unserem Grundsatzgesetz extra eine Schutzklausel zugunsten der Menschen mit Behinderung. Diese besagt, dass die Län­der an ihren bisherigen spezifischen Regelungen für Menschen mit Behinderung fest­halten und weiter entsprechend auszahlen können.

Menschen mit Behinderung abzusichern ist ein Muss des Grundsatzgesetzes. Das heißt erstens, das Grundsatzgesetz sieht einen verpflichtenden Zuschlag für Menschen mit Behinderung von rund 160 Euro im Monat vor. Zweitens: Auf den Nachweis der Sprachkenntnisse ist zu verzichten, wenn der Spracherwerb behinderungsbedingt nicht möglich ist. Drittens: Gleiches gilt auch für den Einsatz der Arbeitskraft von Menschen mit Behinderung, wenn sie diesen nicht erbringen können. Angehörige, die Familien­mitglieder pflegen, sind besser abgesichert; bei demenzkranken und minderjährigen Per-


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