Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 42

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sonen ist Pflegestufe 1 ausreichend. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Noch ein Faktencheck: Mindestpensionisten fallen aus der Sozialhilfe heraus. – Nein, das ist falsch. Richtig ist, dass Mindestpensionisten nicht um ihre Wohnleistung fürch­ten müssen. Sie sind grundsätzlich keine Zielgruppe der neuen Sozialhilfe, das heißt, die Ausgleichszulage ist keine Leistung der Sozialhilfe. Es bleibt den Ländern überlas­sen und auch unbenommen, Mindestpensionisten auch Wohnbeihilfe oder sonstige Extraleistungen zu gewähren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Weiterer Faktencheck: Subsidiär Schutzberechtigte müssen gleichbehandelt werden. Anderes widerspräche Unionsrecht, behaupten Sie.  Nein, auch das ist falsch. Richtig ist, dass selbst die unionsrechtlichen Vorschriften die Möglichkeit vorsehen, subsidiär Schutzberechtigte anders zu behandeln und die Leistungen auf Kernleistungen zu re­duzieren.

Ich komme jetzt zu einem Thema, das uns als Bundesregierung und mir persönlich sehr, sehr wichtig ist: Es wird immer diskutiert, dass wir die Armut damit vorantreiben. (Abg. Heinisch-Hosek: Ganz genau!) – Das weise ich aufs Schärfste zurück. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zum einen hat diese Regierung bereits zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung der Armut umgesetzt. Wir haben ja so viele Baustellen von Ihnen geerbt (Abg. Leicht­fried: ... was denn?), wir müssen daher auch diese Maßnahmen umsetzen (Beifall bei FPÖ und ÖVP – Widerspruch bei der SPÖ): Erstens, Arbeitnehmer mit geringem Ein­kommen profitieren seit Mitte 2018 von der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbei­träge (Zwischenruf des Abg. Vogl); zweitens, die Einführung des Familienbonus Plus mit Beginn des Jahres erhöht das Einkommen von Familien um bis zu 1 500 Euro pro Kind (Zwischenruf des Abg. Loacker); drittens, Aktion Schulstartpaket; viertens, die Ausbildung bis 18; fünftens, die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit geringem Einkommen, die mit der Steuerreform kommt; sechstens, die frühen Hilfen; siebentens, der Bildungsbereich. Viele Maßnahmen, die Sie zuvor nicht gesetzt haben, setzen also wir und setzen wir jetzt um, um Armut zu verhindern. (Bei­fall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Leichtfried: Was war siebentens?)

Aus meiner Sicht wurde im Grundsatzgesetz sehr viel Augenmerk darauf gelegt, dass es nicht bei den Höchstsätzen bleibt. Die Länder haben vielmehr eine Reihe von Überschreitungsmöglichkeiten, nämlich die Wohnkostenpauschale, die Härtefallklausel und nicht zuletzt bei den Alleinerziehenden. Es war für uns als Regierung ein Muss, den Alleinerziehenden mehr Hilfe zu geben. Diese liegt im Rahmen von maximal 106 Euro für das erste Kind bis maximal 27 Euro für jedes ab dem vierten Kind. Das bedeutet zusätzliche Leistungen für alleinerziehende Personen, damit ja keine Armuts­gefährdung vorhanden ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zudem haben die Länder die Möglichkeit der Überschreitung bei Menschen mit Behin­derung und betreffend Schutz im Alter. Den Spielraum haben wir auch bei den Zu­schüssen für Heizkosten erhöht. Das wurde ja auch immer kritisiert, aber es ist genau im Gesetz gestanden. Durch den Abänderungsantrag werden wir das noch einmal klar­legen, damit es wirklich alle verstehen. Das heißt, es besteht auch bei Zuschüssen für Heizkosten die Möglichkeit, sie per Geldleistung und als Sachleistung auszuzahlen.

Wichtig sind der Bundesregierung folgende Kernanliegen, die wir im Rahmen der So­zialhilfe Neu umsetzen: Die Sozialhilfe soll künftig stärker mit Anreizen zur Arbeitsauf­nahme verknüpft werden. (Zwischenruf des Abg. Noll.) Da setzen wir mit einem höhe­ren Wiedereinstiegsfreibeitrag neue Impulse. Weiters soll die Unterstützung im Rah­men der Sozialhilfe künftig verstärkt über Sachleistungen erbracht werden. Ziel ist da vor allem mehr Treffsicherheit. Die Sozialhilfe soll nur mehr in voller Höhe zustehen,


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