Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 71

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.


12.20.46

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer und Zu­schauerinnen! Wir haben jetzt schon einiges an Argumenten zum Thema Mindestsi­cherung gehört. Ich werde mich heute auf zwei wesentliche Punkte konzentrieren, die das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz betreffen, und die Fakten ein wenig näher erläutern.

Erstens die Mindestsicherung für Alleinerziehende: Wir haben heute schon gehört, Al­leinerziehende mit einem Kind sind eine der größten Gruppen. Ich darf dazu ein Bei­spiel aus meinem Heimatbundesland Salzburg bringen. Dort hat bis dato die Mindest­sicherung 885 Euro betrogen. (Ruf bei der FPÖ: Betragen!) Dazu kam ein Zuschlag für das Kind von 185 Euro. Das macht summa summarum 1 070 Euro netto im Monat aus – ohne die Kinderbeihilfe. Mit der neuen Regelung, die unsere Ministerin vorgelegt hat, beträgt der Mindestsatz weiterhin 885 Euro. Es kommt ein Zuschlag von 221 Euro fürs erste Kind dazu, und neu ist ein Zuschlag, den die Bundesländer bezahlen kön­nen, der bei 106 Euro bis 239 Euro pro Monat zusätzlich liegt. Wenn ich den Zuschuss von 106 Euro zur Anwendung bringe, dann kommt die gleiche Mutter mit einem Kind jetzt auf 1 212 Euro statt wie bisher auf 1 070 Euro netto. Das sind immerhin 142 Euro netto mehr für diese Mutter. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Neue ist also dieser Zuschuss. Die Argumentation, die die SPÖ-Kollegin Heinisch-Hosek gebracht hat, dass die Bundesländer diesen Zuschuss nicht zur Anwendung bringen müssen, scheint meiner Ansicht nach damit zusammenzuhängen, dass die SPÖ wieder einmal die Bundesländer bevormunden möchte und wieder keine eigenen Kompetenzen zulassen will. (Abg. Heinisch-Hosek: Welches Bundesland hat eine Negativstellungnahme eingebracht? Niederösterreich vielleicht?!) Wir sind allerdings der Meinung, dass unsere Bundesländer sehr wohl selbst am besten einschätzen kön­nen, wo vor Ort Handlungsbedarf ist (Abg. Heinisch-Hosek: Ja, Niederösterreich, lei­der!) und die Entscheidungen selbst treffen können. (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist vielleicht so, dass die Belastungspartei SPÖ die eine oder andere schlechte Er­fahrung mit der SPÖ in Wien gemacht hat und daher den anderen Bundesländern nicht zutraut, wirklich gute Entscheidungen treffen zu können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich kann Ihnen sagen, wir in Salzburg mit unserem Landeshauptmann Wilfried Has­lauer werden diesen Zuschuss von 106 Euro bis 239 Euro für die alleinerziehenden Mütter sehr wohl beanspruchen. Trotz der Befürchtung der SPÖ darf ich auch den an­deren Bundesländern so viel zutrauen, dass sie die Sachkompetenz mitbringen und ei­gene Entscheidungen treffen werden. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Kitzmüller.)

Zweitens möchte ich auf das Thema der notwendigen Deutschkenntnisse eingehen. Aus meiner Praxis als Personaldienstleisterin, die tagtäglich mit Jobsuchenden zu tun hat, kann ich Ihnen mit Sicherheit eines mitgeben: Es findet heute kaum jemand einen Job, der nicht die entsprechenden Deutschkenntnisse aufweisen kann. (Abg. Yılmaz: Das sagt ja auch keiner!) Ich finde überhaupt nichts Verwerfliches – absolut nichts Ver­werfliches – daran, wenn wir sagen: Deutsch- oder Englischkenntnisse sind eine Vo­raussetzung für ein Arbeitsverhältnis. (Abg. Yılmaz: Wenn man die Kurse kürzt und keine Kurse anbietet!) – Sie finden auch im internationalen Bereich, liebe Kollegin, oder in anderen Ländern, wenn sie nicht vor Ort die Landessprache – oder zumindest Eng­lisch – sprechen, keinen Job.

Die letzten Jahre haben uns eindeutig gezeigt, dass die bisherigen Bemühungen, die wir in diese Richtung unternommen haben, einfach nicht ausreichend waren. Daher


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