Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 82

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eines Sozialstaates ist es, für Sicherheit zu sorgen, und dazu gehört auch die soziale Sicherheit. Mit diesem Gesetz ist aber die soziale Sicherheit in unserem Land gefähr­det. Dieses Gesetz sieht keine Mindeststandards vor, sondern nur Höchstgrenzen. Das bedeutet: Weniger kann man immer auszahlen, aber man darf ja nicht über eine be­stimmte Höchstgrenze kommen. Wir haben es heute schon gehört, wir brauchen 700 Euro zum Überleben. Das heißt, Sie nehmen den Menschen mit diesem Gesetz das Min­destmaß an sozialer Unterstützung, das Überlebensnotwendige, das Existenzminimum weg. Und das Ganze in einem der reichsten Länder der Welt! (Beifall bei JETZT.)

Mit diesem Gesetz gefährden Sie nicht nur die soziale Sicherheit, Sie verstärken auch durch die Spaltung der Gesellschaft die Unsicherheit im Land. Diejenigen, die keinen Pflichtschulabschluss oder schlechte Deutschkenntnisse haben, bekommen 300 Euro weniger, als sie zum Überleben bräuchten. Das betrifft vor allem Frauen und Kinder. Brauchen denn diese Familien und diese Frauen weniger zum Essen? Brauchen sie weniger Kleidung? Brauchen diese Kinder weniger Schulsachen? Brauchen sie keine Wohnung?

Meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetz schaffen Sie das Mindestmaß ab, und das betrifft sehr viele Frauen und sehr viele Kinder. Es betrifft auch jene Frauen, die Aufstockerinnen sind, das heißt jene, die arbeiten und trotzdem zu wenig verdienen, um das Mindestmaß, das Existenzminimum überhaupt zu erreichen. Die bekommen auch weniger. (Abg. Fürlinger: Nicht weniger! Gleich viel!)

Zu den Aufstockerinnen gehören auch Personen, die nur schlecht Deutsch sprechen. Dazu gehören Frauen, die schlecht Deutsch sprechen und in Branchen arbeiten, in denen sie generell wenig verdienen, zum Beispiel Reinigungsfachkräfte. Wenn sie um 6 Uhr in der Früh in der Arbeit sind und sich am Nachmittag um die Kinder kümmern sollen, wann sollen sie dann den Deutschkurs machen?

Ich gebe Ihnen schon recht: Deutsch ist wichtig, Deutsch ist die Eintrittskarte in unsere Gesellschaft. Wenn wir mit diesem Gesetz aber die Möglichkeit streichen, dass Deutschkurse absolviert und Deutschprüfungen auch bei anderen vom ÖIF, vom Inte­grationsfonds, zertifizierten Instituten abgelegt werden können, dann verhindern wir, dass Deutschprüfungen abgelegt werden können. Das ÖSD, das Österreichische Sprachdiplom Deutsch erleidet sowohl einen Imageschaden als auch einen wirtschaftli­chen Schaden. Das Österreichische Sprachdiplom Deutsch hat letztes Jahr über 1 Mil­lion Euro investiert, um sich vom Österreichischen Integrationsfonds zertifizieren zu lassen und damit die Möglichkeit zu schaffen, dass Deutschprüfungen auch beim ÖSD abgelegt werden können.

Die Streichung in diesem Gesetz führt zu Folgendem: Alle Deutschprüfungen konzen­trieren sich beim ÖIF. Dadurch wird es sehr wohl zu Engpässen beim ÖIF kommen. Das führt dann auch dazu, dass Personen, die Deutschprüfungen ablegen wollen, teilweise bis zu einem Jahr auf einen Termin warten müssen, und in diesem Jahr bekommen sie weniger Sozialhilfe, nämlich um 300 Euro weniger. In dem Jahr werden sie eben nicht das Existenzminimum bekommen können. (Beifall bei JETZT sowie des Abg. Lindner.)

Um diese Engpässe zu verhindern und zu garantieren, dass Personen auch tatsächlich Deutschprüfungen ablegen können, bringen wir heute folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Anerkennung der ÖSD-Spracheinstufungs-Zertifikate“

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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