Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 83

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„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Ge­sundheit und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sicher zu stellen, dass die schon bisher vom ÖIF zertifizierten Sprachinstitute, wie das ÖSD, für die Abnahme der nach dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und dem Integrationsgesetz erforderlichen Deutschprüfungen (auch weiterhin) zugelassen werden.“

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Vielen Dank. (Beifall bei JETZT und SPÖ.)

13.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Anerkennung der ÖSD-Spracheinstufungs-Zertifikate

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (514 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Sozialhilfe (Sozialhilfe-Grundsatzge­setz) und ein Bundesgesetz über die bundesweite Gesamtstatistik über Leistungen der Sozialhilfe (Sozialhilfe-Statistikgesetz) erlassen und das Bundesgesetz zur Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft (Integrationsgesetz-lntG) geändert werden (588 d.B.).

Begründung

Der Entwurf für das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz enthielt in der Begutachtungs­phase bezüglich des vorzulegenden Nachweises der Sprachkenntnisse noch die fett markierte Passage: Zertifikat des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) bzw. einer ÖIF anerkannten Bildungseinrichtung. Da die Einrichtung Österreichisches Sprachdi­plom Deutsch (ÖSD) erst vor nicht ganz einem Jahr in einem sehr aufwendigen Ak­kreditierungsprozess vom ÖIF zertifiziert wurde, fand sie sich in dieser Formulierung auch wieder. In der inzwischen vom Ministerrat beschlossenen Fassung des Sozialhil­fe-Gesetzes wurde nun nicht nur dieser Zusatz ersatzlos gestrichen, sondern es wurde auch das Integrationsgesetz in diese Richtung - ebenso nach der Begutachtungsfrist - verändert. Somit hatte weder das ÖSD selbst noch die ca. 100 betroffenen ÖSD-li­zenzierten Sprachschulen und Kursanbieter, deren Teilnehmende auf die ÖSD-Prü­fungen vorbereitet werden, die Möglichkeit rechtzeitig Stellung zu nehmen. Die Prü­fungen des ÖSD auf B1 sind in Bezug auf Sprachniveau, Prüfungsinhalte und Durch­führung komplett gleich wie die Prüfungen des ÖIF. Sie sind noch bis Ende Mai 2021 für die Erlangung von Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft (vgl. Modul 2 der Inte­grationsvereinbarung) anerkannt. Nach dem aktuellen Entwurf des Sozialhilfe-Grund­satzgesetzes wären für die Beantragung der vollen Sozialhilfe als Sprachnachweis aber nur noch ÖIF-Zertifikate anerkannt. Das führt zu einem unerklärlichen sachlichen Widerspruch, da die ÖSD-Prüfungen für die österreichische Staatsbürgerschaft aner­kannt wären, aber nicht für die Beantragung der Sozialhilfe.

Die Integrationsprüfungen des ÖSD wurden im Zuge eines strengen und sehr auf­wendigen Zertifizierungsverfahren vom ÖIF selbst erst Ende Mai 2018 auf drei Jahre als gleichwertige Sprachnachweise zertifiziert. Die Durchführung der ÖSD-Integrations-


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