prüfung ist vollständig an die Integrationsprüfung des ÖIF angepasst sowie an strengste Vorgaben gebunden und wird durch den ÖIF qualitativ regelmäßig evaluiert. Nur vom ÖIF zertifizierte Prüfungseinrichtungen sind für die Durchführung von ÖSD-Integrationsprüfungen zugelassen, alle Prüfenden sind vom ÖIF zertifizierte Lehrkräfte. Die Forderung nach einheitlichen Qualitätsstandards wird also durch die geltende Rechtslage bereits ausreichend erfüllt. ÖSD-Prüfungen sind international anerkannt und akkreditiert (z.B. ALTE). Allein diese ALTE-Akkreditierung erfordert noch strengere Qualitätskriterien, die das ÖSD ebenfalls nachweislich erfüllt.
Im Vergleich zu den im Gesetz alternativ erwähnten nicht standardisierten Spracheinstufungsbestätigungen sind standardisierte Prüfungen wie die des ÖSD wesentlich aussagekräftiger.
Aus oben genannten Gründen ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb durch die alleinige Prüfungsdurchführung des ÖIF das Missbrauchsrisiko minimiert werden sollte. Weder in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf finden sich Hinweise über festgestellte Qualitätsmängel oder Missbräuche, noch gibt es generell Nachweise dafür, dass bei ÖSD-Prüfungen ein höheres Missbrauchsrisiko gegeben sein könnte als bei den ÖIF-Prüfungen. Der behördliche Aufwand bei der Überprüfung von TeilnehmerInnendaten ist durch eine im Sommer 2018 eigens erstellte Schnittstelle zwischen ÖSD und ÖIF, wodurch alle erforderlichen Teilnehmer-Daten vom ÖSD direkt in die Datenbank des ÖIF eingespeist werden, nicht größer.
Da das ÖSD komplett eigenfinanziert arbeitet, fallen dem Staat bzw. dem Steuerzahler für die Abwicklung der ÖSD-Prüfungen keine (zusätzlichen) Kosten an. Käme es zu einer Übergangslösung, könnte das ÖSD den ÖIF langfristig auch im Bereich der TestersteIlung unterstützen und damit helfen, Kosten und Ressourcen sowohl in der TestersteIlung als auch bzgl. der „Austrifizierung“ einzusparen. Derzeit kauft der ÖIF die Tests bei einer deutschen Firma ein und „austrifiziert“ sie dann erst für den österreichischen Kontext.
Wenn das ÖSD seine Tätigkeit beenden muss,
- sind die Arbeitsplätze von derzeit 56 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen sowie von etlichen freiberuflich Lehrenden und Prüfenden gefährdet,
- erleiden auch Prüfungs- und Sprachzentren im Ausland, wie z.B. Österreich-Institute, österreichische Kulturforen, Universitäten mit Österreich-Bezug (Österreich-Bibliotheken), österreichische Auslandsschulen, sonstige Sprachzentren einen hohen wirtschaftlichen und ideellen Schaden (Prestige),
- müssten diese Sprachzentren ihre Kursteilnehmenden wieder zu Prüfungsanbietern aus Deutschland (Goethe-Institut, telc GmbH) schicken, deren Prüfungen ausschließlich Deutschland-orientiert sind,
- würde die 25-jährige Aufbauarbeit bzw. Erfolgsgeschichte einer sich selbst tragenden (also ohne öffentliche Mittel auskommenden) Bildungseinrichtung zunichte gemacht werden und international anerkanntes fachliches Know-how I Fachexpertise verloren gehen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Europa, Integration und Äu-
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