Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 84

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prüfung ist vollständig an die Integrationsprüfung des ÖIF angepasst sowie an strengs­te Vorgaben gebunden und wird durch den ÖIF qualitativ regelmäßig evaluiert. Nur vom ÖIF zertifizierte Prüfungseinrichtungen sind für die Durchführung von ÖSD-Inte­grationsprüfungen zugelassen, alle Prüfenden sind vom ÖIF zertifizierte Lehrkräfte. Die Forderung nach einheitlichen Qualitätsstandards wird also durch die geltende Rechts­lage bereits ausreichend erfüllt. ÖSD-Prüfungen sind international anerkannt und ak­kreditiert (z.B. ALTE). Allein diese ALTE-Akkreditierung erfordert noch strengere Quali­tätskriterien, die das ÖSD ebenfalls nachweislich erfüllt.

Im Vergleich zu den im Gesetz alternativ erwähnten nicht standardisierten Sprachein­stufungsbestätigungen sind standardisierte Prüfungen wie die des ÖSD wesentlich aus­sagekräftiger.

Aus oben genannten Gründen ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb durch die allei­nige Prüfungsdurchführung des ÖIF das Missbrauchsrisiko minimiert werden sollte. Weder in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf finden sich Hinweise über festge­stellte Qualitätsmängel oder Missbräuche, noch gibt es generell Nachweise dafür, dass bei ÖSD-Prüfungen ein höheres Missbrauchsrisiko gegeben sein könnte als bei den ÖIF-Prüfungen. Der behördliche Aufwand bei der Überprüfung von TeilnehmerInnen­daten ist durch eine im Sommer 2018 eigens erstellte Schnittstelle zwischen ÖSD und ÖIF, wodurch alle erforderlichen Teilnehmer-Daten vom ÖSD direkt in die Datenbank des ÖIF eingespeist werden, nicht größer.

Da das ÖSD komplett eigenfinanziert arbeitet, fallen dem Staat bzw. dem Steuerzahler für die Abwicklung der ÖSD-Prüfungen keine (zusätzlichen) Kosten an. Käme es zu ei­ner Übergangslösung, könnte das ÖSD den ÖIF langfristig auch im Bereich der Test­ersteIlung unterstützen und damit helfen, Kosten und Ressourcen sowohl in der Test­ersteIlung als auch bzgl. der Austrifizierung einzusparen. Derzeit kauft der ÖIF die Tests bei einer deutschen Firma ein und austrifiziert sie dann erst für den österreichi­schen Kontext.

Wenn das ÖSD seine Tätigkeit beenden muss,

-             sind die Arbeitsplätze von derzeit 56 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen sowie von et­lichen freiberuflich Lehrenden und Prüfenden gefährdet,

-             erleiden auch Prüfungs- und Sprachzentren im Ausland, wie z.B. Österreich-Institute, österreichische Kulturforen, Universitäten mit Österreich-Bezug (Öster­reich-Bibliotheken), österreichische Auslandsschulen, sonstige Sprachzentren einen hohen wirtschaftlichen und ideellen Schaden (Prestige),

-             müssten diese Sprachzentren ihre Kursteilnehmenden wieder zu Prüfungsan­bietern aus Deutschland (Goethe-Institut, telc GmbH) schicken, deren Prüfun­gen ausschließlich Deutschland-orientiert sind,

-             würde die 25-jährige Aufbauarbeit bzw. Erfolgsgeschichte einer sich selbst tra­genden (also ohne öffentliche Mittel auskommenden) Bildungseinrichtung zu­nichte gemacht werden und international anerkanntes fachliches Know-how I Fach­expertise verloren gehen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesund­heit und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Europa, Integration und Äu-


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