Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 104

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Deutlichkeit gesagt. Empörung gibt es eigentlich nur vonseiten der SPÖ, alle anderen können zu diesem Thema ganz normal und kultiviert diskutieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Bitte erlauben Sie mir, noch eines zu diesem Bereich zu sagen (Zwischenruf bei der SPÖ): Frau Abgeordnete Duzdar hat behauptet, dass das, was wir im Jänner vorgelegt haben, ein schlechtes Gesetz war. – Frau Abgeordnete Duzdar und der gesamte SPÖ-Klub: Das war eine Verlängerung des bestehenden Gesetzes, das in diesem Haus in der letzten Legislaturperiode mit einer Zweidrittelmehrheit angenommen worden ist; im Bundesrat ist die Abstimmung damals einstimmig über die Bühne gegangen. Es ging nur um eine Verlängerung um drei Jahre. Wir stehen heute wieder hier, weil Sie Partei­politik gemacht haben (Zwischenruf der Abg. Duzdar) – auf dem Rücken der Biomas­sekraftwerke und auf dem Rücken vieler Beschäftigter in diesem Land. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf: So schaut es aus!)

Auch den Vorwurf der Intransparenz können wir hier so nicht stehen lassen und auch nicht gelten lassen: Am 5. Dezember sind alle relevanten Unterlagen an alle Klubs versendet worden, sind auch alle Zahlen dargelegt worden. Ich würde Sie wirklich da­rum bitten, damit aufzuhören, hier mit irgendwelchen Nebelgranaten herumzuwerfen. Wir haben mit der ÖSG-Novelle einkommensschwache Haushalte von der Abgabe be­freien wollen – auch das wurde abgelehnt. Das schaffen wir heute mit dem entspre­chenden Antrag. Da geht es natürlich auch darum, einen Beitrag gegen die Energiear­mut zu leisten, aber auch darum, dem Ökostrom Vorschub zu leisten.

Es war weder mein Ziel noch mein Interesse, das in dieser Art und Weise zu machen, aber aufgrund der Ablehnung von Ihrer Seite – entsprechend dann auch im Bundes­rat – mussten wir noch einmal eine Notlösung zustande bringen; das ist das Biomasse­förderung-Grundsatzgesetz, mit dem wir eben den betroffenen Anlagenbetreibern mög­lichst rasch helfen können, damit die Anlagen nicht vom Netz gehen und damit vor al­lem auch der Schadholzabtransport funktioniert. Die Situation draußen vor Ort ist wirk­lich eine extrem schlimme, und das, was Sie hier machen – das tut mir wirklich sehr leid –, lässt sich einfach nicht nachvollziehen. Das Grundsatzgesetz deckt sich inhalt­lich mit der ÖSG-Novelle, die im Bundesrat blockiert worden ist. Wir schaffen so eine Übergangslösung für drei Jahre. Es ist vollkommen transparent, und es ist auch voll­kommen klar, worum es hier geht.

Weil angesprochen worden ist, dass die Bundesländer jetzt unterschiedliche Tarife ein­heben, möchte ich nur noch einmal dazusagen: Ja, das stimmt, aber ein einziger Bun­desrat hätte das verhindern können; wenn im Sinne der Länder entschieden worden wäre und nicht nach Parteiinteresse, dann wäre das nicht der Fall gewesen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir arbeiten sehr intensiv daran, hier gute Lösungen zustande zu bringen. Wir haben bereits Gespräche mit allen Bundesländern geführt, wir erarbeiten ein Musterausfüh­rungsgesetz, damit es eine möglichst einheitliche Vorgehensweise gibt; das war im Rahmen der Begutachtung der Wunsch vieler Länder. Wir haben selbstverständlich auch namhafte Verfassungsrechtler miteinbezogen, beispielsweise Herrn Professor Mayr­hofer aus Linz, der diese Variante als absolut verfassungskonform bezeichnet hat. Der Lösungsweg ist geprüft und ist somit auch bestätigt.

Weil ein Vorwurf bezüglich Beihilfenrecht hier im Raum steht: Wir haben auch das be­reits klar analysiert. Für die Regierungsvorlage ist keine beihilferechtliche Notifikation bei der EU-Kommission notwendig, da damit kein relevanter Eingriff in die beihilferecht­liche Substanz erfolgt; es handelt sich dabei nur um technische Änderungen. Es wird mit der Regierungsvorlage das bestehende Gesetz, das bereits einmal notifiziert wor­den ist, entsprechend verlängert. Alle Änderungen im Grundsatzgesetz oder eben auch in den Ausführungsgesetzen der Länder müssen somit auch im Einklang mit dem be-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite