Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 203

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Des Weiteren haben wir moniert, dass schriftliche Verleihbedingungen der Albertina für andere Bundes- und Landesmuseen noch immer fehlen, damit Kunstwerke auch dort ausgestellt werden können; das ist noch offen.

Die Inventarisierung schreitet voran. Diesbezüglich wurde zugesagt, dass das bis 2020 gemacht wird.

Wesentlich erscheinen uns auch die Abstimmungsverpflichtungen zwischen den Bun­desmuseen, um eine transparente und effiziente Sammlungspolitik der Bundesmuseen zu gewährleisten, und wir glauben, dass es auch im Bereich Marketing – das machte 30 Prozent der Umsatzerlöse aus; ein Großteil davon entfällt auf die Plakatwerbung – gut wäre, wenn Bundesmuseen gemeinsam auftreten würden, um günstigere Konditio­nen zu erreichen und eine vergleichende Analyse zu machen. Wir haben auch ein Mar­ketingkonzept für die Albertina verlangt.

Wenn es jetzt darum geht, hinsichtlich Bundesmuseen Synergien zu erzielen, haben wir einen Punkt vorgeschlagen, nämlich eine gemeinsame Interne Revision der Bun­desmuseen. Auch das sollte beurteilt und genutzt werden.

Hinsichtlich Rahmenzielvereinbarung gab es Mängel; jetzt gibt es eine Rahmenzielver­einbarung. Wir sehen Rahmenzielvereinbarungen insbesondere als Maßstab, nämlich für die Beurteilung der Zielerreichung. Das fehlte bisher, aber wir legen Wert darauf, dass das zur Umsetzung gelangt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Bei­fall.)

20.15

20.15.30


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Es ist nun niemand mehr dazu zu Wort gemeldet. Ich schließe somit die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-214 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihn zur Kenntnis nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die einstimmige Annahme.

20.15.5610. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungsho­fes betreffend BMB – Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012 – Reihe Bund 2016/23 (III-11/579 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungsho­fes betreffend ART for ART Theaterservice GmbH – Reihe BUND 2018/51 (III-195/580 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Landesstudios des österreichischen Rundfunks; Follow-up-Überprü­fung – Reihe BUND 2017/44 (III-44/581 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nun gelangen wir zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


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