Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 202

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kannt geben, weil sie es auch nicht genau weiß. Seither warte ich auf die Bekanntga­be; ich weiß noch immer nicht, was das gekostet hat – ist ja auch nicht so wichtig, es geht eh nur um unser Geld.

Die andere Sammlung, die ich nennen möchte, ist auch schon genannt worden, es ist die Dauerleihgabe Essl. – Ja, es stimmt, aus der Essl-Sammlung sind jene Werke, die eigentlich von Essl kommen, der Albertina geschenkt worden, aber 60 Prozent – das ist die Haselsteiner-Sammlung – sind immer noch Dauerleihgabe. Und auch da wird eine Veredelung vorgenommen, das heißt, wir als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zahlen gemeinsam für den Erhalt, für die Versicherung, für die Lagerung, für die Be­werbung – mit einem Wort: für die Aufwertung – dieser Kunstsammlung, und irgend­wann einmal, wenn sie wertvoll genug sind, kann Herr Haselsteiner hergehen und ein­zelne Kunstwerke aus dieser Sammlung verkaufen.

Das heißt, das Bundesmuseum ist eine Art Verkaufsgalerie, und wir sind sozusagen die, die das alles finanzieren. Er hat überhaupt kein Risiko, das Risiko haben wir: Wir haben die Kosten, wir haben das Personal zu finanzieren, und er hat den Gewinn. Das ist der Effekt bei einer Dauerleihgabe, wenn es keine restriktiven Richtlinien dazu gibt.

Auf meine Frage an den Minister, ob solche Richtlinien – entsprechend der Empfeh­lung des Rechnungshofes – demnächst einmal erarbeitet werden, hat er zuerst lang herumgetan und dann gemeint: Das schauen wir uns einmal an! – Mit einem Wort: Das ist keine schlechte Kulturpolitik, das ist gar keine. – Danke. (Beifall bei JETZT.)

20.11


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nun hat sich Frau Rechnungshofpräsidentin Kra­ker zu Wort gemeldet. – Bitte schön.


20.11.42

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, der Rechnungshof prüft alle Bereiche; das letzte Mal hatten wir im Rechnungshofausschuss insbesondere Themen aus dem Kulturbereich auf der Tages­ordnung, das nächste Mal werden es Verkehrsthemen sein. Das heißt, wir prüfen alle Ressorts, wir prüfen darüber hinaus auch Länder und Gemeinden.

Die Albertina ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts; sie erlangte im Jahr 2000 eigene Rechtspersönlichkeit. Der Rechnungshof hat insbesondere die Geschäfts­jahre 2013 bis 2016 geprüft, und wir haben feststellen können, dass sich in wirtschaft­licher Hinsicht ein recht positives Bild ergibt, weil die Erträge die Aufwendungen ins­besondere in den Jahren 2015 und 2016 überstiegen und sich die Besucherzahlen er­höht haben.

Ein wesentlicher Punkt, und das wurde hier schon angesprochen, ist das Thema der Dauerleihgaben – die Sammlungen Batliner, Essl et cetera wurden schon genannt. Wir haben dem Bundeskanzleramt empfohlen, den Begriff der Dauerleihgabe verbindlich zu regeln, das wurde schon erwähnt. Bisher ist nicht definiert, was davon umfasst ist. Wesentlich ist, dass es nicht nur um die Dauer geht, sondern es ist auch auf andere Charakteristika eines Sammlungsgutes einzugehen, nämlich jene Merkmale, die diese Leihgaben von anderen, wie etwa nur temporäre Leihgaben, unterscheiden und die sie als Sammlungsgut eines Bundesmuseums qualifizieren.

Darüber hinaus hat die Albertina auch Mindestinhalte definiert, denen sie sich selbst verpflichtet fühlte, bei Dauerleihverträgen war es aber de facto so, dass diese nur in zwei von 16 neuen Dauerleihverträgen entsprechend vorkamen. Weiters spielt auch die Abhängigkeit von Drittmitteln eine Rolle. Der Rechnungshof hat auch eine Anfrage an das Icom gestellt, und nach dessen Aussage hat man ebenfalls Richtlinien für die Integration privater Sammlungsbestände in die Sammlungen der Bundesmuseen ange­regt.

 


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