Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 201

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Aufgabe welches Museum hat – das ist ganz wesentlich –, wie die Sammlungspolitik ausschauen soll, wie das mit den Landesmuseen koordiniert wird, inwieweit, zum Bei­spiel von der Albertina, auch Dauerleihgaben an Landesmuseen abgegeben werden.

Daher treten NEOS dafür ein, dass eine Bundeskulturstiftung eingerichtet wird, die die Aktivitäten der Bundesmuseen koordiniert, ihre Sammlungspolitik und Anschaffungs­politik koordiniert und auch andere Aktivitäten der Bundesmuseen nach einer bestimm­ten Strategie ausrichtet. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.06


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.06.13

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Frau Rech­nungshofpräsidentin! Ja, auch ich beziehe mich jetzt im Zusammenhang mit der Alber­tina nur auf Seite 20, auf der die Dauerleihgaben kritisiert werden beziehungsweise die Problematik der Dauerleihgaben besprochen wird.

Kurz zusammengefasst: Ein Bundesmuseum ist als staatliches Museum nicht dazu da, um Kunstwerke zu veredeln, und der Rechnungshof empfiehlt, dass der Bundesminis­ter beziehungsweise die Regierung insbesondere hinsichtlich Dauerleihgaben entspre­chende Richtlinien erarbeiten möge.

Ein Bundesmuseum ist eine Bildungseinrichtung und keine Waschmaschine. Das heißt also, wenn die Provenienz, die Herkunft der Bilder, der Kunstwerke nicht klar ist, ist es nicht Aufgabe des Museums, diese sauber zu waschen. Ein Bundesmuseum ist auch kein Durchlauferhitzer für private Kunstwerke. Das heißt also, dass der Wert nicht durch Präsentation, durch Katalognennungen und so weiter gesteigert werden muss. Ein Bundesmuseum ist auch keine Wärmeplatte, auf der private Kunstwerke sehr brav aufbewahrt werden, archiviert werden, gepflegt werden, versichert werden, restauriert werden. Ein Bundesmuseum ist auch keine Zentrifuge, mit der Fälschungen auf Kosten der Allgemeinheit von echten Kunstwerken unterschieden werden können, mit der also private Kunstwerke auf Kosten der Allgemeinheit von Fälschungen unterschieden wer­den können.

Zwei Beispiele dazu: Die Sammlung Batliner ist schon genannt worden. Ich wiederhole, was ich schon sehr oft gesagt habe, auch hier im Plenum vor vielen Jahren: Die Sammlung Batliner kommt von einem Rechtsanwalt. Herr Batliner ist ein Rechtsanwalt aus Liechtenstein, der sich mit Stiftungskonstruktionen für Drogendealer und Diktato­ren einen Namen gemacht hat, der in die Parteispendenaffäre der CDU verwickelt war, der Steuerhinterzieher berät und zum Beispiel in Liechtenstein auch zu einer Strafe von mehreren Millionen Franken verurteilt wurde, weil er eine demente Frau über den Tisch gezogen hat.

Dieser Mann hat der Albertina seine Sammlung als Dauerleihgabe gegeben, und jetzt ist die Frage: Wird da nicht Geld beziehungsweise Kunst sauber gewaschen? Immer­hin wurden bei 31 Prüfungen bislang sieben Fälschungen festgestellt. Es ist aber nicht so, dass da ein Gutachter kommt und sagt: Das ist eine Fälschung und das andere nicht!, sondern jedes einzelne Kunstwerk muss nach London und nach Zürich ge­schickt werden, und es dauert ungefähr drei Jahre, bis festgestellt wird: Fälschung oder nicht. Und wer zahlt das? – Das zahlt die Allgemeinheit, das zahlt das Museum, das zahlen wir.

Auf meine Frage an den Minister im Rechnungshofausschuss, wie viel das gekostet hat, hat dieser an die Geschäftsführerin der Albertina verwiesen; und die Geschäftsfüh­rerin – Frau Präsidentin Kraker, Sie sind Zeugin – hat gesagt, sie wird uns das noch be-


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite