Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 200

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ro war notwendig. Ein krasser Gegensatz zur Sammlung Batliner: Da steht einer jähr­lichen öffentlichen Förderung von rund 200 000 Euro ein Erlös von 316 000 Euro ge­genüber. Für 47 Prozent aller Besucher ist nämlich sie das Hauptmotiv des Museums­besuchs. – Es geht also auch anders.

Unserer Meinung nach hinterfragt der Rechnungshof die hohen Marketingausgaben der Albertina in der Höhe von durchschnittlich 990 000 Euro zu Recht. Ein Großteil da­von geht für Plakatwerbung drauf, die Hälfte davon für eine einzige Firma. Der Rech­nungshof meint, dass eine öffentliche Ausschreibung derartiger Aufträge dringend ge­boten ist. Aus Sicht der FPÖ wäre ein einheitliches Marketingkonzept und ein gemein­samer Außenauftritt aller Bundesmuseen überhaupt zu begrüßen.

Neun der insgesamt 24 Empfehlungen des Rechnungshofes richten sich an das Bun­deskanzleramt. Der Rechnungshof empfiehlt sehr deutlich, Rahmenzielvereinbarungen mit der Albertina abzuschließen, den kulturpolitischen Auftrag der Bundesmuseen zu präzisieren und die Erreichung der vereinbarten Ziele dann auch zu überprüfen.

Herr Bundesminister Blümel hat im Ausschuss angekündigt, noch heuer Verhandlun­gen über eine neue Rahmenzielvereinbarung mit der Albertina zu führen. Er hat klarge­stellt, dass er sich bemüht, mit den Museen zu arbeiten und nicht gegen die Museen, und er hat sich ganz klar gegen eine Einmischung der Politik in die künstlerische Ge­staltung der Museen ausgesprochen. Das ist für uns von der FPÖ sehr wichtig, und Mi­nister Blümel hat da unser volles Vertrauen. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

20.02


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Griss. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


20.02.55

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Man könnte wirklich sagen, es ist alles gesagt worden, aber nicht von allen – also sage ich auch noch etwas zu diesem Rechnungshofbericht betreffend die Albertina: Das Interessante dabei ist, als dieser Rechnungshofbericht veröffentlicht wurde, der ja die Annahme dieser Dauerleihgabe der Sammlung Essl kritisiert hat, da stand der Rechnungshof selbst in der Kritik.

Manche haben es als eine Majestätsbeleidigung aufgefasst: Es gibt diese wunderbare Dauerleihgabe, und der Rechnungshof wagt, da eine Kritik vorzubringen! – Meines Er­achtens beruht das auf zwei ganz grundlegenden Missverständnissen. Das erste Miss­verständnis ist: Das ist die Aufgabe des Rechnungshofes. Er muss überprüfen, ob mit öffentlichem Gut sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig umgegangen wird. Das zwei­te Missverständnis ist: Kein Bereich ist sakrosankt, auch Kunst und Kultur nicht. Daher ist es richtig und wichtig, dass sich der Rechnungshof auch das kritisch angeschaut hat.

Und er hatte einiges zu beanstanden – wir haben es schon gehört –: die Gestaltung der Verträge über Dauerleihgaben; in nur zwei – von 16 Verträgen – wurde dieser Min­destinhalt auch wirklich aufgenommen. Der Rechnungshof hat beanstandet, dass die Albertina mit der Übernahme der Sammlung Essl als Dauerleihgabe von den Zuwen­dungen anderer abhängig gemacht wurde, weil sie die Kosten nicht aus eigenen Ein­nahmen abdecken konnte.

Ganz wesentlich ist aber: Der Rechnungshof hat beanstandet, dass eine klare Stra­tegie, ein klares Programm für die Sammlungspolitik der Bundesmuseen fehlt, dass das nicht koordiniert ist; dass es mit den einzelnen Museen keine Rahmenzielvereinba­rungen gibt, die auch wirklich überprüfbar sind, aufgrund derer man kontrollieren kann, ob gemacht wurde, was hätte gemacht werden sollen; dass man nicht festlegt, welche


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