Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 199

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Die im Ausschuss zu Gast gewesene wirtschaftliche Geschäftsführerin Landstetter hat uns gesagt, es gebe schon einen Marketingplan, es seien auch mehrere Abteilungen involviert; festhalten muss man dennoch: Es gibt diesbezüglich kein verschriftlichtes Dokument.

In den vergangenen Jahren hat der vorige Kulturminister Thomas Drozda einige positi­ve Dinge auf den Weg gebracht; er hat das Weißbuch betreffend Bundesmuseen in Auftrag gegeben – ein von Experten hochgeschätztes Werk mit sehr fundierten Re­formvorschlägen. Die hohe Qualität dieser Vorschläge hat auch Bundesminister Blümel im Ausschuss bestätigt; dennoch hat er einen eigenen Reformvorschlag eingebracht: Er will eine Service-GmbH gründen. Jetzt frage ich mich schon: Warum und wozu? Es wird nämlich einen eigenen Geschäftsführer, einen Generalsekretär geben, der ja auch etwas kostet.

Man kann davon ausgehen, dass diese Service-GmbH einen sechsstelligen Betrag kosten wird, und Minister Blümel betont ja immer, er arbeite auf Basis von Fakten, von Zahlen. Ich konnte die Zahlen nirgends erkennen, und ich habe ihn gefragt, welches Sparpotenzial, das er ja hervorhebt, er sich aufgrund dieser GmbH erwarte. Er hat ge­meint, es werden Einsparungen im einstelligen Millionenbereich sein. Jetzt frage ich Sie: Wie soll das gehen? – Einerseits Kosten in einer bestimmten Höhe und anderer­seits Einsparungen, die noch höher sein sollen, obwohl die Errichtung etwas kostet. Man darf gespannt sein!

Eine wesentliche Frage ist auch: Welches Pouvoir hat dieser Geschäftsführer, dieser Generalsekretär? Wie soll eine gedeihliche Zusammenarbeit mit den Bundesmuseen ausschauen, wenn er den Direktoren der Bundesmuseen unterstellt ist?

Zusammenfassend darf ich festhalten: Die Albertina arbeitet erfolgreich, sie hat aber einen klaren kulturpolitischen Auftrag zu erfüllen. Möchte sie diesem auch in Zukunft entsprechend nachkommen, wird es sinnvoll sein, die genannten Empfehlungen des Rechnungshofes auch wirklich umzusetzen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber und Zinggl.)

19.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lintl. – Bitte schön.


19.59.00

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Der Rech­nungshof hat einerseits die Sammlungstätigkeit der Albertina geprüft – das Bewahren, Dokumentieren, Erforschen, die Vermittlung und die Präsentation der Sammlungsbe­stände; also die Kernaufgaben des Bundesmuseums. Andererseits wurden die Ent­wicklung des Vermögens, die Finanzierung, Erträge und Aufwendungen und deren Kon­trolle näher beurteilt.

Das Sammlungsvermögen ist im Prüfzeitraum um 95,77 Millionen Euro gewachsen, davon entfallen 71,42 Millionen Euro auf Dauerleihgaben – also eine sehr hohe Sum­me. Nicht zuletzt deshalb hat der Rechnungshof das Modell der Dauerleihgaben unter­sucht und empfiehlt der Albertina, nur solche Dauerleihgaben zu übernehmen, die ei­ne – ich zitiere –: „wirtschaftliche und zweckmäßige Ergänzung ihrer Sammlungen dar­stellen“.

Die Sammlung Batliner, die im Jahr 2007 als Dauerleihgabe übernommen wurde, er­füllt diese Anforderungen; ganz im Gegensatz zu der hinlänglich bekannten Sammlung Essl – nicht wirtschaftlich, lautet da der klare Befund. Die Anmietung eines zusätzli­chen Depots war erforderlich, eine jährliche öffentliche Förderung von 2,2 Millionen Eu-


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