Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 198

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Nun ist unser Kulturminister Gernot Blümel mit Herrn Karlheinz Essl in Verhandlung getreten, und es ist ihm gelungen, dass der Albertina 40 Prozent der Sammlung Essl geschenkt werden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Die Vertragsverhandlungen sind im Laufen, und der Vertrag wird baldmöglichst unterzeichnet. Außerdem wird sich Bundesminister Blümel dafür einsetzen, dass die Objekte der Sammlung Essl in Zu­kunft auch den Bundes- und den Landesmuseen zur Verfügung gestellt werden kön­nen.

Wenn wir in der Privatwirtschaft so arbeiten würden, wäre die österreichische Wirt­schaft schon längst am Abgrund; die meisten Menschen, die in der Privatwirtschaft an­gestellt sind, hätten keine Arbeit mehr und wären somit arbeitslos. Die jetzige Bundes­regierung macht es nicht so, wie es die SPÖ jahrzehntelang gemacht hat: Egal, was es kostet, es zahlt dann eh die zweite oder dritte Generation! Was geht es mich an? – Wir, die jetzige Bundesregierung, schauen darauf, dass wirtschaftlich gearbeitet und das Geld nicht zum Fenster hinausgeworfen wird. Erstmals seit über 60 Jahren haben wir der Schuldenpolitik ein Ende gesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Das Nullde­fizit wurde 2018 erreicht, und es wird auch weiterhin konsequent am Schuldenabbau gearbeitet. (Zwischenrufe der Abgeordneten Einwallner und Plessl.)

Wir sparen konsequent für unsere Kinder und Kindeskinder, wir schaffen eine deutliche Entlastung, wir beenden die Schuldenpolitik. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.54


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Greiner. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.54.32

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Prä­sidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Albertina ist das Thema. Wie kommt die Albertina zu Objekten? – Durch Kauf, unentgeltlich oder durch Dauerleihgaben. Der Rechnungshof hat festgestellt, diese Dauerleihgaben stellen im überprüften Zeitraum den höchsten Wertzugang dar. Für den Rechnungshof hat sich in Bezug auf Dauerleihgaben eine relevante Frage aufgetan, und es ist natürlich wichtig, zu wissen: Was ist eine Dauerleihgabe überhaupt? Woher kommt sie und unter wel­chen Bedingungen und wie lange soll sie als Dauerleihgabe wo sein?

Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang, dass es keine durchgängig einheitlichen Verträge zu Dauerleihgaben gibt, nicht einmal zu allen Werken. Man spricht zwar von internationalen Gepflogenheiten, hat sich aber offensichtlich nicht wirklich daran gehal­ten. Die Empfehlung lautet daher ganz klar und deutlich, diese Vorgaben zu verschrift­lichen und Verträge einheitlich danach zu gestalten.

Es wurde schon kurz erwähnt: In der Albertina kann man die Sammlung Essl bestau­nen, die zu 40 Prozent als Schenkung zugegangen ist, zu 60 Prozent als Dauerleihga­be. Ich habe Herrn Bundesminister Blümel im Ausschuss gefragt, wie es mit den Ver­trägen zu diesen geschenkten Werken ausschaut, ob diese schon fertiggestellt sind. Er hat gesagt, Nein, sie befinden sich zurzeit in Ausarbeitung, aber er konnte mir leider keinen konkreten Zeitpunkt für die Fertigstellung nennen.

Der Rechnungshof hat naturgemäß auch die Marketingausgaben beleuchtet; diese be­tragen durchschnittlich 990 000 Euro. Man muss erwähnen, die Albertina arbeitet wirt­schaftlich sehr erfolgreich, erfreut sich eines regen Besucherzustroms, nichtsdestotrotz besteht im Bereich Marketing Handlungsbedarf. Warum? – Zwischen den einzelnen Bundesmuseen erfolgt keinerlei Abstimmung über die Strategie, darüber, wer welche Marketingtätigkeiten macht; da kann es dann natürlich auch nicht zu Synergien gekom­men sein und Sparpotenziale konnte man nicht ausschöpfen.

 


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