Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 25. April 2019 / Seite 197

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Dank dafür! Wir müssen aber, glaube ich, die Diskussionen ganz konsequent und hart führen, weil die Atomlobby eine sehr mächtige Lobby ist und sich nicht so leicht in die Knie zwingen lässt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.49

19.49.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 576 der Beilagen ange­schlossene Entschließung betreffend „klares und entschiedenes Auftreten gegen Atom­kraft und Atommüll-Endlager an Österreichs Grenzen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 72)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rossmann, Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sonder-Bilaterale mit der Slowakei zum AKW Mochovce und erneute Umweltverträglichkeitsprüfung“.

Jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, nicht angenommen.

19.50.419. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Albertina – Reihe BUND 2018/60 (III-214/578 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 9. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kirchbaumer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


19.51.06

Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Frau Präsidentin! Werte Rechnungshof­präsidentin! Werte Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehe­rinnen und Zuseher! Es geht um den Bericht betreffend die Albertina; Überprüfungs­zeitraum war Mai bis Oktober 2017, der überprüfte Zeitraum umfasst die Geschäfts­jahre 2013 bis 2016. Bei dieser Überprüfung geht es im Speziellen um die Sammlung Essl; aus Sicht des Rechnungshofes ist die Leihgabe unwirtschaftlich.

Für die Zuseherinnen und Zuseher: Die Albertina erhält Werke durch Kauf, durch Schenkungen oder durch Leihgaben. Um diese spezielle Leihgabe ging es im Wesent­lichen, um die gesamte Leihgabe Essl. Der Rechnungshof beurteilte die Dauerleihgabe Essl als unwirtschaftlich. Das Bundeskanzleramt unter Bundesminister Drozda, SPÖ, vereinbarte mit der Albertina keine schriftlichen, öffentlich zugänglichen Verleihbedin­gungen. Zudem wurde Mitgliedern eines Vereins freier Eintritt gewährt, diese sind Gön­ner der Kunstszene, aber die Mittel, die zur Verfügung gestellt wurden, decken die Summe an entgangenen Eintrittsgeldern nicht; es fehlen 50 000 Euro. Weiters wurde vom Rechnungshof festgestellt, dass durchschnittlich 990 000 Euro für Werbung – groß­teils Plakatwerbung – ausgegeben wurden.

Besonders kritisierte der Rechnungshof, dass die Albertina von internationalen Gepflo­genheiten bei Dauerleihverträgen sprach; diese wurden aber nur bei zwei von 16 Dau­erleihverträgen eingehalten. Zudem konnte die Albertina zu diesen internationalen Ge­pflogenheiten nichts schriftlich vorlegen.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite