21.06
Abgeordneter Christian Kovacevic (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Grundsätzlich kann ich mich den Worten meines Vorredners anschließen. Es ist schon so, dass einheitliche Herbstferien zu besserer Planbarkeit führen und geschickter für Familien sind, die mehrere Kinder in verschiedenen Schulen haben. Sie haben auch richtig gesagt, dass es bei solchen Entscheidungen Gewinner und Verlierer gibt. Wir wissen, dass in der Vergangenheit bereits sehr lange diskutiert wurde. Es gab viele Versuche, die Ferien zu vereinheitlichen. Sie machen das jetzt so beziehungsweise haben das so vorgeschlagen. Gut, das ist auch für uns in Ordnung so, aber man darf trotzdem anmerken, dass es eben auch die von Ihnen angesprochenen Verlierer gibt. Ich weiß zum Beispiel, dass die Elternvertreter damit jetzt nicht ganz glücklich sind, aber soll so sein in dem Fall. Sehen wir die positiven Aspekte oder die Vorteile im Vordergrund, belassen wir es dabei!
Ich möchte ganz kurz auf ein paar Unstimmigkeiten technischer Natur eingehen, ganz unabhängig von der politischen Entscheidung, denn es gab da schon noch einige offene Fragen, die wir im Ausschuss angesprochen und diskutiert haben, und zwar wirkliche Unstimmigkeiten im Gesetzentwurf. Vielleicht können wir diese heute noch ein bisschen klären, Herr Bundesminister.
Eine Frage war: Welche Regelungen gelten jetzt konkret, welche Ausnahmen gibt es für die Bundesländer? Ich weiß nicht, ob Sie, liebe KollegInnen von der FPÖ und der ÖVP, die Stellungnahmen immer auch so aufmerksam lesen. Wir haben versucht, das sehr gründlich zu prüfen. Es gab doch auch einige Stellungnahmen von den Bundesländern, in denen sie ihre Verwirrung kundgetan haben. Sie haben gesagt, sie verstehen zum Beispiel § 16 nicht, in dem „kann“ und nicht „muss“ steht. Heißt das jetzt, dass Bundesländer die Wahlmöglichkeit haben, die Herbstferien einheitlich einzuführen oder nicht, oder müsste das durch ein „müssen“ ersetzt werden? Die Tage, die freizugeben sind, sind nicht ganz klar. – Diese Unstimmigkeiten haben bei uns ganz einfach offene Fragen hinterlassen.
Der wesentliche ungelöste Punkt bei diesem Gesetzentwurf, auch wenn wir ihm zustimmen, ist das Problem der Kinderbetreuung. Auch darauf haben wir die Debatte mehrfach fokussiert. Wir haben gesagt, und auch das wird in sehr vielen Stellungnahmen, zum Beispiel auch vom Gemeindebund, untermauert, dass wir, wenn wir das so machen und eine zusätzliche Ferienwoche einschieben, dann auch gewährleisten müssen, dass ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuung vorhanden ist. Das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)
Ein kleiner Denkanstoß in diesem Zusammenhang: Ich weise gerne wieder auf eine unserer Forderungen im Zusammenhang mit der sechsten Urlaubswoche hin. Das wäre zum Beispiel eine effektive Maßnahme, um diesem fehlenden Angebot entgegenzuwirken. Einzelne freie Tage, so wie es sie bisher gab, waren leichter abzudecken als eine ganze Woche. Aus diesem Grund stellen wir folgenden Entschließungsantrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherstellung von Kinderbetreuungsangeboten in den Herbstferien“
Der Nationalrat möge beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert sicherzustellen, dass während der Herbstferien ausreichende Angebote zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. Dafür sollen zur Unterstützung der Gemeinden die Mittel im Bildungsinvestitionsgesetz adäquat aufgestockt werden.“
*****
Wir werden Ihrer Gesetzesänderung zustimmen, bitten aber auch um Zustimmung zu unserem Antrag, damit die Kinderbetreuung für berufstätige Eltern in den Herbstferien nicht zu einem unlösbaren Problem wird und damit auch die Gemeinden auf diesem Gebiet ein wenig entlastet werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
21.09
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
gemäß §55 GOG-NR
der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid Genossinnen und Genossen
betreffend Sicherstellung von Kinderbetreuungsangeboten in den Herbstferien
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (595 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird (613 d.B.) (TOP 6)
Die Anforderungen der Berufswelt an Erwerbstätige und Selbständige steigen stetig. Überstunden, 12-Stunden-Tag und eingeforderte Flexibilität sind an der Tagesordnung. Eltern haben daher bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie große Herausforderungen zu bewältigen. Insbesondere Alleinerziehende und Personen ohne familiären Rückhalt stehen oft vor einem massiven Betreuungsproblem.
Diese Situation spitzt sich in den Ferien zu, da vor allem außerhalb von Wien ein Mangel an Kinderbetreuung herrscht. So zeigte beispielsweise die Studie "Ferienbetreuung steirischer Kinder" im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark, dass fast 90 Prozent aller Eltern Ferienbetreuung für ihre Kinder benötigen, mehr als 70 Prozent müssen dafür zahlen. Die Gesamtkosten betragen im Schnitt 1.019 Euro pro Haushalt (durchschnittlich 1,7 Kinder pro befragtem Haushalt). Für 49 Prozent belastet der erhöhte zeitliche Betreuungsbedarf die eigene Lebensqualität.
Tatsache ist, dass die Summe an Ferienzeiten der Schulen den regulären Urlaubsanspruch von in der Regel fünf Wochen pro Elternteil bei Weitem übersteigt. Somit wird auf familiäres oder befreundetes Umfeld ausgewichen, um die Kinder gut versorgt zu wissen. Eltern berichten, dass einzelne Tage dabei leichter abzudecken sind als gesamte Ferienwochen.
Geeignete Unterstützung für Familien und Kinder ist notwendig, um echte Entlastung – zeitlich und finanziell – anbieten zu können und über allem muss der Anspruch einer adäquaten, pädagogisch wertvollen und leistbaren Ferienbetreuung stehen. Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat möge beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert sicherzustellen, dass während der Herbstferien ausreichende Angebote zur Kinderbetreuung zur Verfügung stehen. Dafür sollen zur Unterstützung der Gemeinden die Mittel im Bildungsinvestitionsgesetz adäquat aufgestockt werden.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Mölzer. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.