21.06

Abgeordneter Christian Kovacevic (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Grundsätzlich kann ich mich den Worten meines Vorredners anschließen. Es ist schon so, dass einheitliche Herbstferien zu besserer Planbarkeit führen und geschickter für Familien sind, die mehrere Kinder in verschiedenen Schulen haben. Sie haben auch richtig gesagt, dass es bei solchen Entscheidungen Gewinner und Verlierer gibt. Wir wissen, dass in der Vergangenheit bereits sehr lange diskutiert wurde. Es gab viele Versuche, die Ferien zu vereinheitlichen. Sie machen das jetzt so beziehungsweise haben das so vorge­schlagen. Gut, das ist auch für uns in Ordnung so, aber man darf trotzdem anmerken, dass es eben auch die von Ihnen angesprochenen Verlierer gibt. Ich weiß zum Bei­spiel, dass die Elternvertreter damit jetzt nicht ganz glücklich sind, aber soll so sein in dem Fall. Sehen wir die positiven Aspekte oder die Vorteile im Vordergrund, belassen wir es dabei!

Ich möchte ganz kurz auf ein paar Unstimmigkeiten technischer Natur eingehen, ganz unabhängig von der politischen Entscheidung, denn es gab da schon noch einige of­fene Fragen, die wir im Ausschuss angesprochen und diskutiert haben, und zwar wirkli­che Unstimmigkeiten im Gesetzentwurf. Vielleicht können wir diese heute noch ein bisschen klären, Herr Bundesminister.

Eine Frage war: Welche Regelungen gelten jetzt konkret, welche Ausnahmen gibt es für die Bundesländer? Ich weiß nicht, ob Sie, liebe KollegInnen von der FPÖ und der ÖVP, die Stellungnahmen immer auch so aufmerksam lesen. Wir haben versucht, das sehr gründlich zu prüfen. Es gab doch auch einige Stellungnahmen von den Bundes­ländern, in denen sie ihre Verwirrung kundgetan haben. Sie haben gesagt, sie verste­hen zum Beispiel § 16 nicht, in dem „kann“ und nicht „muss“ steht. Heißt das jetzt, dass Bundesländer die Wahlmöglichkeit haben, die Herbstferien einheitlich einzuführen oder nicht, oder müsste das durch ein „müssen“ ersetzt werden? Die Tage, die freizugeben sind, sind nicht ganz klar. – Diese Unstimmigkeiten haben bei uns ganz einfach offene Fragen hinterlassen.

Der wesentliche ungelöste Punkt bei diesem Gesetzentwurf, auch wenn wir ihm zu­stimmen, ist das Problem der Kinderbetreuung. Auch darauf haben wir die Debatte mehr­fach fokussiert. Wir haben gesagt, und auch das wird in sehr vielen Stellungnahmen, zum Beispiel auch vom Gemeindebund, untermauert, dass wir, wenn wir das so ma­chen und eine zusätzliche Ferienwoche einschieben, dann auch gewährleisten müs­sen, dass ein entsprechendes Angebot an Kinderbetreuung vorhanden ist. Das ist ganz, ganz wichtig. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein kleiner Denkanstoß in diesem Zusammenhang: Ich weise gerne wieder auf eine unserer Forderungen im Zusammenhang mit der sechsten Urlaubswoche hin. Das wä­re zum Beispiel eine effektive Maßnahme, um diesem fehlenden Angebot entgegen­zuwirken. Einzelne freie Tage, so wie es sie bisher gab, waren leichter abzudecken als eine ganze Woche. Aus diesem Grund stellen wir folgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen betref­fend „Sicherstellung von Kinderbetreuungsangeboten in den Herbstferien“

Der Nationalrat möge beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert si­cherzustellen, dass während der Herbstferien ausreichende Angebote zur Kinderbe­treuung zur Verfügung stehen. Dafür sollen zur Unterstützung der Gemeinden die Mit­tel im Bildungsinvestitionsgesetz adäquat aufgestockt werden.“

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Wir werden Ihrer Gesetzesänderung zustimmen, bitten aber auch um Zustimmung zu unserem Antrag, damit die Kinderbetreuung für berufstätige Eltern in den Herbstferien nicht zu einem unlösbaren Problem wird und damit auch die Gemeinden auf diesem Gebiet ein wenig entlastet werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.09

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

gemäß §55 GOG-NR

der Abgeordneten Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid Genossinnen und Genossen

betreffend Sicherstellung von Kinderbetreuungsangeboten in den Herbstferien

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (595 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 ge­ändert wird (613 d.B.) (TOP 6)

Die Anforderungen der Berufswelt an Erwerbstätige und Selbständige steigen stetig. Überstunden, 12-Stunden-Tag und eingeforderte Flexibilität sind an der Tagesordnung. Eltern haben daher bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie große Herausforde­rungen zu bewältigen. Insbesondere Alleinerziehende und Personen ohne familiären Rückhalt stehen oft vor einem massiven Betreuungsproblem.

Diese Situation spitzt sich in den Ferien zu, da vor allem außerhalb von Wien ein Man­gel an Kinderbetreuung herrscht. So zeigte beispielsweise die Studie "Ferienbetreuung steirischer Kinder" im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark, dass fast 90 Prozent aller Eltern Ferienbetreuung für ihre Kinder benötigen, mehr als 70 Prozent müssen da­für zahlen. Die Gesamtkosten betragen im Schnitt 1.019 Euro pro Haushalt (durch­schnittlich 1,7 Kinder pro befragtem Haushalt). Für 49 Prozent belastet der erhöhte zeitliche Betreuungsbedarf die eigene Lebensqualität.

Tatsache ist, dass die Summe an Ferienzeiten der Schulen den regulären Urlaubsan­spruch von in der Regel fünf Wochen pro Elternteil bei Weitem übersteigt. Somit wird auf familiäres oder befreundetes Umfeld ausgewichen, um die Kinder gut versorgt zu wissen. Eltern berichten, dass einzelne Tage dabei leichter abzudecken sind als ge­samte Ferienwochen.

Geeignete Unterstützung für Familien und Kinder ist notwendig, um echte Entlastung – zeitlich und finanziell – anbieten zu können und über allem muss der Anspruch einer adäquaten, pädagogisch wertvollen und leistbaren Ferienbetreuung stehen. Die unter­zeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat möge beschließen:

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert si­cherzustellen, dass während der Herbstferien ausreichende Angebote zur Kinderbe­treuung zur Verfügung stehen. Dafür sollen zur Unterstützung der Gemeinden die Mit­tel im Bildungsinvestitionsgesetz adäquat aufgestockt werden.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Abgeordneter Mölzer. Ich darf ihm das Wort erteilen. – Bitte.