12.09

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Eines möchte ich zur Rede von Herrn Maurice schon sagen (Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ): Ihr wärt natürlich froh, wenn Ihr je einen Bundesminister gehabt hättet, der das zuwege bringt, was Herr Bundesminister Kickl zusammenbringt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Heiterkeit und Widerspruch bei der SPÖ.) Da spricht natürlich wieder einmal der pure Neid. (Abg. Leichtfried: Wir haben halt den Sobotka gehabt!) Das ist euer Problem. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Danke, Herr Bundesminister! Weiter so, bitte! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zum eigentlichen Thema, meine Damen und Herren! (Rufe und Gegenrufe bei SPÖ und FPÖ.) In diesem Gesetz geht es um die Schaffung einer Bundesagentur im Bereich der Grundversorgung, der Betreuung von Asylwerbern, der Rechtsberatung sowie der Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Asylwerber und sonstige Fremde.

Durch die Bündelung, meine Damen und Herren, wird eine Qualitätssicherung auf sehr hohem Niveau erreicht. Außerdem entfällt die Abhängigkeit gegenüber externen Leis­tungserbringern. Die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen steht im Eigentum des Bundes, das heißt an und für sich, die Anteile der Gesellschaft stehen zur Gänze im Eigentum der Republik Österreich. Diese Bundesagentur, kurz BBU, unterliegt somit der uneingeschränkten Kontrolle des Rechnungshofes. Vielleicht zerstreut das etwas Ihre Bedenken, meine Damen und Herren!

Auch andere Mitgliedstaaten – vielleicht sollten Sie auch einen Blick in andere EU-Staaten richten – haben solche Agenturen: Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Malta und auch Großbritannien. Dort gibt es ebenfalls staatliche Rechts­bera­tungssysteme unterschiedlichster Art, meine Damen und Herren!

Seitens des BMI wurde auch das Justizministerium eingebunden; vielleicht kann man mit Informationen dazu einige Kritikpunkte, die Sie vorhin vorgebracht haben, zer­streuen: Rechtsberater werden nur mit Zustimmung des Justizministeriums ausge­wählt. Es gibt ein Vetorecht des Justizministeriums im Bereich der Rechtsberatung. Weiters ist ein eigener Sachbereich zur Rechtsberatung in der zweiten Instanz vor­gesehen, der Leiter des Sachbereichs zur Rechtsberatung zweiter Instanz wird vom Justizminister gestellt, meine Damen und Herren! Das BMI und das Justizministerium legen gemeinsam das Auswahlverfahren für Rechtsberater fest. Es gibt darüber hinaus die Informationspflicht der Geschäftsführung gegenüber dem Justizministerium, und das Justizministerium kann die internen Kostenrechnungen der Rechtsberater über­prüfen.

Ich glaube, wenn Sie das noch einmal Revue passieren lassen, erkennen Sie, dass ich zu einem großen Teil unsere Antwort vor allem auf Ihre negativen Argumente zur Kenntnis gebracht habe.

Ich kann mich abschließend beim Herrn Bundesminister und bei seinem ganzen Team nur noch einmal für diese hervorragende Arbeit bedanken und sagen: Herr Bundes­minister, bitte machen Sie weiter so! Für diesen Schritt sind keine Siebenmeilenstiefel angebracht, bitte machen Sie Schritt für Schritt weiter! – Danke vielmals. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Konrad Antoni. – Bitte.