12.31

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehapparaten! Das nationale Weingesetz wird heute aufgrund einer Regierungsvorlage ohne Not und Notwendigkeit mit Stimmenmehrheit novelliert und beschlossen werden – und das, obwohl wir weltweit eines der besten Weingesetze haben. Ich bedanke mich daher explizit sehr herzlich bei allen Winzern, auch bei den kleinen Winzerbetrieben, für ihre Arbeit im Weingarten, für ihre Arbeit im Weinkeller und auch für ihre Arbeit, was Vermarktung und Marketing betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Kolleginnen und Kollegen! Dadurch wird auch Wertschöpfung in strukturschwächeren ländlichen Regionen geschaffen, bleibt Wertschöpfung in diesen Regionen. Daher nochmals ein herzliches Dankeschön.

Worum geht es eigentlich bei dieser Gesetzesnovelle? – Klar ist, dass, wenn es die regionalen Weinkomitees einstimmig beschließen, die Winzerbetriebe, die im Bereich Qualitätswein Flaschenabfüllung betreiben, in Zukunft auf der Etikette nur den Namen des Bundeslandes und nicht mehr den Namen der Gemeinde beziehungsweise die Riedbezeichnung veröffentlichen dürfen, nur noch der Name des Bundeslandes bleibt ersichtlich.

Es gibt auch Aussagen, die lauten: Na ja, es bleibt ja ohnehin alles beim Alten. – Dann frage ich mich, wozu dieses Weingesetz überhaupt novelliert wird, wenn ohnehin alles beim Alten bleibt. Es besteht daher keine Notwendigkeit.

Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Begutachtung hat auch die Landwirt­schaftskammer Österreich eine Stellungnahme abgegeben. Das geht aus dem Proto­koll der Ausschusssitzung hervor. Nur findet man keine Inhalte dieser Stellungnahme. Frau Ministerin! Ich frage Sie, wenn Sie Ihr Zwiegespräch beendet haben (Abg. Singer spricht mit Bundesministerin Köstinger an der Regierungsbank): Wo sind die diesbezüglichen Unterlagen, diese Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Öster­reich, oder haben Sie irgendetwas zu verbergen, zu verheimlichen?

Kolleginnen und Kollegen! Manche DAC-Regionen verlangen auch einen Aufpreis pro Flasche für die Mitgliedschaft beim DAC. Dadurch finanziert man natürlich bereits jetzt die zusätzliche Bürokratie.

Der Bauernbund und auch die FPÖ meinen, sie träten für die kleinen Leute, für den kleinen Mann, die kleine Frau, ein. Das, denke ich, ist nur Placebopolitik. Wenn Sie das tun wollen, dann setzen Sie, Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien, die Untergrenze, um eine EU-Förderung im Weinbau zu bekommen, von 1,5 Hektar der bewirtschafteten Fläche auf 1 Hektar herunter, denn dann beweisen Sie das, was Sie theoretisch sagen, auch in der Praxis!

Kolleginnen und Kollegen! Dieses DAC-Gesetz ist ein Anschlag auf die kleinen bäuerlichen Winzerfamilien, Winzerbetriebe, Frau Ministerin, ein Anschlag dezidiert auf die Nebenerwerbslandwirte, auch ein Anschlag auf die Direktvermarktung, auf die Regionalität. Es wird einfach in Zukunft verboten, wenn die regionalen Weinkomitees wollen (Abg. Rosenkranz: Einstimmig!), dass der Gemeindename und auch die Ried­bezeichnung auf der Etikette einer verkauften Flasche aufscheinen dürfen (Abg. Rosenkranz: Einstimmig!) – selbstverständlich, ich habe überhaupt kein Problem, Herr Kollege Rosenkranz, mit dem Wort einstimmig (Abg. Gödl: Aha! Schon was von Basisdemokratie gehört?) –, denn diese kleinen Winzerbetriebe und Nebenerwerbs­landwirte haben ja ohnehin kein Stimmrecht in den regionalen Weinkomitees. (Abg. Rosenkranz: Das stimmt ja nicht! Geh!) – Selbstverständlich!

Dieses DAC-Gesetz, Kolleginnen und Kollegen, ist auch ein Anschlag auf das freie Bauerntum. Das lehnen wir Sozialdemokraten ab. Daher werden wir dieser Novelle des Weingesetzes nicht unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte.