11.16

Abgeordneter Mag. Wolfgang Sobotka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehgeräten! Ich darf die Gelegenheit zu meiner Jungfernrede hier im Hohen Haus nutzen – die Gelegenheit deshalb, weil ich die Entscheidung der Bestellung der Volksanwälte, die durch den Nationalrat getroffen wird, für eine äußerst wesentliche halte, und zwar nicht nur hier in diesem Gremium, sondern für die Bevölkerung insgesamt.

Wenn man sich vor Augen führt, wie intensiv und erfolgreich die Volksanwaltschaft in den Jahren seit ihrer Einrichtung gearbeitet hat, kann man einmal mehr erkennen, wie notwendig, wie geschätzt und auch wie stark verankert sie in der Bevölkerung ist.

Sie hat eine besondere Nähe zum Nationalrat, weil sie genauso wie der Nationalrat auch die Vollziehung kontrolliert. Ich denke, dass gerade die Aufteilung der Themengebiete auf drei Volksanwälte in Spezialbereiche dazu beiträgt, auch wirklich alle Bereiche abzudecken, in denen die Bevölkerung da in der Verwaltung betroffen ist.

Die Volksanwaltschaft ist eine Einrichtung, die seit dem Ende der Siebzigerjahre eine ganz wesentliche Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger geworden ist, die sich nicht gerecht behandelt gefühlt haben. Und, siehe da: Viele dieser Beschwerden konnten positiv erledigt werden.

Das heißt, aus dieser Anerkennung heraus, durch die Akzeptanz der BürgerInnen ist dieses Instrumentarium, ist diese Einrichtung eine ganz wesentliche geworden.

Durch Veränderungen im Laufe der Jahre haben sich auch die Strukturen der Volksanwaltschaft geändert: Nach der Einrichtung 1977 kam es sehr bald dazu, dass man die Funktionsperiode der Volksanwälte auf sechs Jahre verlängert hat – für zwei Funktionsperioden, also zweimal sechs Jahre, können sie bestellt werden.

Es zeigt sich auch, dass die letzte Ausweitung der Kompetenzen der Volksanwaltschaft ganz wesentlich war, jene von 2012, nämlich das Mandat zum Schutz der Men­schenrechte, was ja auch Abgeordnete Krisper angesprochen hat. Die Volksanwalt­schaft ist also auch Teil des internationalen Kontrollsystems der Menschenrechte. Das gründet sich auf zwei ganz wesentliche UNO-Beschlüsse: auf der einen Seite auf das UN-Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und auf der anderen Seite auf die UN-Behindertenrechtskonvention.

Ich glaube, ein Grund für diese Ausweitung ist, dass man gesehen hat, dass die Volksanwaltschaft von der Bevölkerung ganz besonders gut angenommen wird, um sie so in dieser Sache anzusprechen; dort, wo Rechte von Personen eingeschränkt wer­den, wo Personen in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt werden, auch durch Gesetze eingeschränkt werden oder aufgrund ihres persönlichen Zustandes im Sinne einer Behinderung oder durch die Anwesenheit in einem Krankenhaus oder in einer Behin­derteneinrichtung.

Ich glaube, dass wir in dieser langen Geschichte der Volksanwaltschaft sehen können, dass die Bevölkerung sie nicht nur akzeptiert, sondern sie auch sehr unkompliziert und niederschwellig erreichen kann.

Vergegenwärtigen Sie sich die Zahlen nur des letzten Berichtes, den wir erst gestern hier diskutiert haben, noch einmal: Von 16 000 Ansuchen – das sind 66 pro Arbeits­tag – betrifft der Großteil Fragen des Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsrechts oder der Verwaltung. Schon an zweiter Stelle kommen Behinderte, die hinsichtlich Gleich­stellung noch immer nicht das erlangt haben, was notwendig ist. Auch dort ist in allen Gebietskörperschaften in der Verwaltung noch vieles zu tun. Schlussendlich sind die innere Sicherheit und die Justiz weitere Bereiche, die von der Volksanwaltschaft geprüft werden, und das zeigt, wie notwendig sie geworden ist, wie etabliert und ge­achtet und geschätzt sie ist.

Das haben Sie gestern den drei Volksanwälten, der Kollegin Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer, mit Ihrem Applaus ausgedrückt. Ich glaube, sie haben über die Jahre hindurch exzellente Arbeit geleistet, was die Visitenkarte dieser Volksan­waltschaft ausmacht. Genauso, wie es damals im Bestellungsprozess war, ist es auch heute. Ich darf noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, auch für Frau Kollegin Krisper, dass das vollkommen rechtskonform ist.

Wir haben schon im Hauptausschuss darüber diskutiert, und auch die Kenntnisnahme, die gefordert ist, haben die drei von den Parteien genannten Vertreter im hohen Maße erfüllt. Warum ist das so? – Sie kommen aus dem Verwaltungsbereich im umfas­sen­den Sinn. Sie sind mit der Menschenrechtsthematik inhaltlich wie auch durch ihr täg­liches Leben bestens vertraut.

So kann ich nur sagen, dass unsere drei heute durch den Nationalrat Nominierten, Werner Amon, Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz, unser vollstes Vertrauen verdienen, die auch in der Lage sind, über den Tellerrand hinaus zu sehen, die – und das halte ich für das Wesentlichste für einen Volksanwalt oder eine Volksanwältin – den Menschen sehen, die Persönlichkeit sehen, denn nicht alles, was an die Volks­anwaltschaft herangetragen wird, kommt dann zu einer Behandlung. Es kommt auch dazu, dass manches aufgrund mangelnder Zuständigkeit, oder weil wirklich kein Fehlverhalten der Verwaltung festzustellen ist, nicht behandelt wird. Da kommt es darauf an, den Leuten zu erklären, warum es nicht möglich ist. In vielen Fällen, die ich auf allen Ebenen erlebt habe, funktioniert das einwandfrei.

Seien wir uns ehrlich: Diese drei sind zwar die Speerspitze, aber schlussendlich ist es ein exzellenter Mitarbeiterstab, der diese Arbeit ganz wesentlich prägt, der die Finger auf jene Wunde legt, die geheilt werden muss, und der auch Garant dafür ist, dass es eine Stabilität über die Jahre hinweg gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich darf diesen drei Volksanwälten für die Bereitschaft, dieses Amt zu übernehmen, herzlich danken. Es ist damit auch eine hohe Bürde verbunden, auf der anderen Seite eine hohe Anerkennung und insbesondere eine große Verantwortung. Wir freuen uns, wenn sie ihre Berichte im Nationalrat präsentieren und wir darüber diskutieren können, wie wichtig und wertvoll ihre Arbeit und ihre Mitarbeit im Dienste der Menschen ist, damit sie zu ihrem Recht kommen und wirklich als Menschen im Gesamtheitlichen wahrgenommen werden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.23

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Mag.a Andrea Kuntzl. – Bitte.