11.13

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wertes Hohes Haus! Wasser stand schon immer im Zentrum meiner beruflichen Laufbahn: Als langjährige Leiterin der Wildbach- und Lawinenverbauung habe ich mich mit Schutz vor Wasser beschäftigt, und als Leiterin der Sektion Wasserwirtschaft habe ich den gesamten breiten Bogen Wasser in meiner Verantwortung gehabt. Daher ist es mir eine ganz besonders große Freude, dass ich mich heute bei meiner ersten Rede im Parlament, im Hohen Haus genau zu dieser Thematik äußern darf.

Die Erbringung der Wasserversorgung für die Bevölkerung stellt vor allem für die Ge­meinden eine ganz wichtige öffentliche Aufgabe dar. Der Schutz der erforderlichen Wasserversorgungsanlagen ist diesbezüglich von besonders großer Bedeutung. Die Republik Österreich hat sich im Jahr 2013 mit einem Bundesverfassungsgesetz zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge zu ihrer Verantwortung für die Sicherung von deren Erbringung bekannt. Dahinter stand die Absicht, die Verant­wortlichkeit von Bund, Ländern und Gemeinden für die Erbringung von Leistungen der Wasserversorgung als Staatsaufgabe in der Verfassung zu verankern.

Damit sollte Tendenzen entgegengetreten werden, die Marktliberalisierung auf den Bereich dieser öffentlichen Dienstleistungen auszuweiten. Genau dies wird mit dem gemeinsamen Antrag heute bekräftigt und seitens des Bundesministeriums für Nach­haltigkeit und Tourismus begrüßt.

Wie in der Begründung des Antrags festgehalten, wird auf die bestehenden organisato­rischen Strukturen hingewiesen, durch die die Wasserversorgung in funktionierender Weise erbracht wird. Dabei ist die mittelbare Mehrheitsbeteiligung durch Bund, Länder und Gemeinden an der Wasserversorgung wichtig. Die Erbringung der Wasser­ver­sorgung für die Bevölkerung weist in Österreich eine sehr hohe Qualität zu angemes­senen Preisen auf. Aus Sicht des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Touris­mus ist es wichtig, dass die hohe Qualität bei der Erbringung der Wasserversorgung auch in Zukunft aufrechterhalten wird.

Im Bewusstsein der Bedeutung der erforderlichen Infrastruktur für die Versorgungs­sicherheit mit Trinkwasser wird die Errichtung und Sanierung der diesbezüglichen Anlagen seit dem Jahr 1959 durch den Bund gefördert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

11.16

Präsidentin Doris Bures: Danke, Frau Bundesministerin.

Nun gelangt Herr Abgeordneter Robert Laimer zu Wort. – Bitte.