18.41

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Mit dem vorliegenden gemeinsamen Antrag soll heute eine Richtlinie der Europäischen Union zur langfristigen Mitwirkung der Aktionäre umgesetzt werden. Im Wesentlichen geht es dabei, wie auch die Vorredner schon erwähnt haben, um die Vergütungspolitik von Aktiengesellschaften sowie um die Verpflichtung zur jährlichen Vorlage eines Vergütungsberichtes. Darüber hinaus wird die Novelle zum Anlass genommen, die gesetzlichen Regelungen über das Gremium zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu überarbeiten.

Zusammenfassend kann man sagen, jene Zuseher, die Aktien an einer börsennotierten Gesellschaft halten, dürfen sich freuen, da ihre Rechte mit dieser Umsetzung in nationales Recht sicherlich erweitert werden. Ziel der Richtlinie ist es, ein attraktives Umfeld für die Aktionäre zu schaffen, die Corporate Governance der börsennotierten Unternehmen zu verbessern und damit natürlich auch einen längerfristigen Erfolg börsennotierter Gesellschaften sicherzustellen.

Die Aktiengesellschaft ist seit jeher ein Träger von Innovation und ein Garant für Wissenstransfer. Sie hat in der modernen Wirtschaft bahnbrechende Bedeutung und dient als Motor des Wirtschaftssystems. Sie bietet Investoren die Chance, am wirt­schaftlichen Erfolg ihres Unternehmens teilzuhaben. Die Idee ist einfach: Jeder steuert einen Teil zum Gründungskapital bei, jeder haftet nur mit seinem Anteil und jeder erhält den seinem Anteil entsprechend ausschüttbaren Gewinn und ein Stimmrecht in der Hauptversammlung.

Allerdings gab es in den letzten Jahren zunehmende Tendenzen – das sei an dieser Stelle nicht unerwähnt gelassen –, die Rechte der Aktionäre einzuschränken. Große Aktiengesellschaften wie Google und Facebook haben vermehrt stimmrechtslose Aktien ausgegeben. Das ist ein Trend, der für Aktionäre negativ ist. Da gilt es, auch vonseiten des Gesetzgebers sehr, sehr wachsam zu sein.

Das britische Wirtschaftsmagazin „The Economist“ warnte in der jüngeren Vergan­genheit angesichts der steigenden Zahl zahnloser Aktionäre bereits vor einem Trend zu autokratischen Unternehmen. Es gibt in jüngster Vergangenheit eine beängstigende Tendenz zur Entmachtung der Teilhaber. Die Aktionärsdemokratie, so sagt man, liegt im Krankenbett. Deshalb und gerade deshalb sind eben wirkungsvolle Behandlungs­methoden zu entwickeln, um genau diese Aktionärsrechte abzusichern. Wir begrüßen daher diese Initiative in dieser Richtlinie und auch die wirklich gute Umsetzung. – Noch einmal ein Dankeschön an alle, die involviert waren, an den Herrn Vizekanzler, an die Sprecher der anderen Fraktionen: Das ist wirklich ein gut gelungener Entwurf!

Ich möchte abschließend noch einmal zusammenfassen, was geändert wurde: Es wird heute der gesellschaftsrechtliche Teil entsprechend angepasst und umgesetzt. Die Aktionäre erhalten ein Recht auf Abstimmung in der Hauptversammlung über die Vergütung der Unternehmensleitung. Das heißt, die Vergütungspolitik und der Vergü­tungsbericht sind in der Hauptversammlung zu beschließen. Für den Fall, dass die Aktionäre nicht einverstanden sind, gibt es eine Art sanftes Vetorecht. Das heißt, es ist eine entsprechend überarbeitete Vergütungspolitik in der nächsten HV vorzulegen, die dann, wenn sie den Aktionären passt, auch genehmigbar ist; und wenn sie ihnen nicht passt, ist sie eben entsprechend anzupassen.

Bei wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen oder Personen soll die Transparenz in Form von öffentlichen Bekanntmachungen erhöht werden, und solche wesentlichen Geschäfte, sogenannte related party transactions, sollen natürlich auch die Zustimmung des Aufsichtsrates finden.

Schließlich – das ist eine Besonderheit, die mir persönlich sehr, sehr gut gefällt – kommt es zu Anpassungen im Gremialverfahren. Das ist – für die Zuseher, die das nicht wissen – jenes Verfahren, das das Umtauschverhältnis bei Umgründungsmaß­nahmen, also bei Verschmelzungen, bei Einbringungen, überprüfen soll. Ziel ist eine Verkürzung der Verfahrensdauer. Das erreicht man dadurch, dass man die Antrag­stellung des Gutachtens, die davor bei dem entsprechenden Gremium angesiedelt war, neutralisiert und das Gremium allein für die Streitschlichtung zuständig macht. Das ist an und für sich eine gute Sache, denn das kann das Gremium ausgezeichnet, und in diesem Bereich soll es auch arbeiten dürfen. Das Ziel ist wie gesagt sicherlich eine Verkürzung der Verfahrensdauer, die damit erwirkt wird.

Alles in allem kann man nur sagen, die Umsetzung dieser Richtlinie stärkt auf jeden Fall das Wohl der Aktionäre, und das wird unsererseits ausdrücklich befürwortet. – Danke sehr. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.46

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Irmgard Griss. – Bitte.