Wie führt der Weg zu diesen Zielen? – Der Weg dorthin führt – gerade, glaube ich, in der aktuellen Situation, in dieser doch besonderen politischen Phase in unserem Land – in Wahrheit über zwei auf den ersten Blick sehr einfach anmutende Elemente: erstens einen strikten Budgetvollzug im täglichen Verwaltungshandeln und zweitens über Verantwortungsgefühl und Augenmaß bei der Beschlussfassung neuer Maßnahmen. Einmal ist der Adressat die Exekutive, der Vollzug, einmal ist der Adressat die Legislative, wenn Sie so wollen, die Politik.
Das Instrument auf diesem Weg ist das Budget, das Budget mit einem Bundesfinanzgesetz, mit einem Bundesfinanzrahmengesetz, also hier in diesem Hohen Haus beschlossenen, in konkrete Zahlen gegossenen Zielwerten, aber auch das Stabilitätsprogramm auf europäischer Ebene. All das, dieses Budget mit seinen verschiedenen Facetten, ist, wenn Sie so wollen, Ihr, unser Navigationsinstrument auf diesem Weg, und das Budget erfüllt in dieser Ausprägung als Navi verschiedene Funktionen.
Es ist natürlich erstens ein Instrument einer Regierung bei der Erfüllung der Aufgaben – das ist so quasi die politische Funktion, die einem Budget zukommt. Das Budget ist aber zweitens auch Ausdruck, gerade jetzt in diesen Tagen sehr spürbar, der Gewaltenteilung in einem parlamentarischen System, da es die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative ermöglicht. Und drittens dient das Budget der Planung und der Durchführung staatlicher Tätigkeiten durch die Verwaltung, hat also eine, wenn Sie so wollen, finanzwirtschaftliche Planungs- und Organisationsfunktion.
Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätztes Hohes Haus! Wir sind, und das wird ja auch in allen Reden, in allen Medien immer wieder betont, zweifellos in einer besonderen politischen Phase in unserem Land, in einer besonderen Phase, in der sich auch gewisse Dynamiken ergeben haben, in der sich zum Beispiel die von mir vorhin erwähnte politische Gestaltungsfunktion weg von der Regierung hin zu den politischen Parteien dieses Hohen Hauses verschoben hat. Die Valorisierung des Pflegegeldes, ein Thema aus dem Finanzausschuss, die heute von meinem Vorredner, Abgeordneten Haubner, angesprochene Steuerreform, das sind zwei Maßnahmen im Lichte genau dieser Entwicklung, dieses politischen Gestaltungsanspruchs des Parlaments.
Erlauben Sie mir, genau an diesem Beispiel – auch im Wissen, damit vielleicht durchaus auch zu polarisieren, aber vielleicht damit auch die Aufmerksamkeit zu haben – auf die Funktion des Budgets in diesem Zusammenhang hinzuweisen. Während die Steuerreform in einem unserer Naviinstrumente, im Stabilitätsprogramm auf europäischer Ebene, eingepreist wurde, wurde die Valorisierung des Pflegegeldes nicht eingepreist. Aber die Steuerreform ist nur eine Maßnahme und ein Teil eines Paketes, der eingepreist wurde, und daher ist sie auf europäischer Ebene auch im Kontext mit einem Digitalisierungspaket, mit einem Betrugsbekämpfungspaket und mit einem Verwaltungsmodernisierungspaket zu sehen.
Ich sehe es hier auch als meine Aufgabe, als Finanzminister im Sinne eines Budgetwächters darauf hinzuweisen. Diese Verantwortung ist aber nicht wertend. Ich weiß schon, dass das dann schnell eine Zuschreibung ist. Diese Verantwortung versuche ich nach bestem Wissen und Gewissen analysierend, beschreibend wahrzunehmen, beschreibend in dem Sinn, was eben in den diversen Budgetinstrumenten eingespeist ist und was nicht.
Was ich aber noch einmal wiederholen kann, das Angebot aus meiner ersten Rede in diesem Hohen Haus, das ist Folgendes: dass wir mit der Expertise des Bundesministeriums für Finanzen die Maßnahmen, die jetzt zur Diskussion stehen, in einer schnellen Wirkungsanalyse und Folgekostenabschätzung analysieren, um Ihnen als valide Entscheidungsgrundlage entsprechende Zahlen zur Verfügung zu stellen, damit Sie Entscheidungen transparent und nachvollziehbar darstellen können. Die politische
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