Beurteilung dieser in Zahlen gegossenen Konsequenzen und Auswirkungen, die politische Beurteilung liegt in Ihrer Hand, Hohes Haus. Wir als Exekutive können Sie dabei unterstützen, dass Sie möglichst gute und valide Entscheidungsgrundlagen haben.
Ich glaube, Hohes Haus, nur diese Analyse und nur diese Unterstützung ermöglichen es Ihnen, die zweite, aus meiner Sicht vielleicht sogar zentrale Funktion des Budgets wahrzunehmen, nämlich die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative. Dafür stehen Ihnen – das muss ich Ihnen nicht sagen, das kenne ich eher von der anderen Seite, der Verwaltung, wo man vielleicht manchmal auch darüber stöhnen mag – im Vollzug zahlreiche Instrumente zur Verfügung, vom monatlichen Budgetcontrolling bis zum Einsatz des Rechnungshofes.
Auf eine Maßnahme möchte ich auch deswegen eingehen, weil sie heute vom Abgeordneten Haubner angesprochen worden ist: eine Schuldenbremse. Eine Schuldenbremse ist allerdings jetzt keine große Neuerfindung, es gibt sie in vielen Ländern, es gibt sie, wie wir wissen, auch im österreichischen Bundeshaushaltsgesetz mit der sogenannten Regelgrenze für das strukturelle Defizit, nach der allerdings der Haushalt des Bundes nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union grundsätzlich auszugleichen ist; diese hat eben die konkrete Ausprägung in den 0,35 Prozent.
Das heißt, wir haben eine Schuldenbremse. Sie mögen beurteilen, wie sie genutzt wird. Ich kann Ihnen aus dem Vollzug vielleicht zwei Punkte mitgeben, auch hier nicht wertend, nur beschreibend: Da das strukturelle Defizit nicht ganz unkomplex in der Beurteilung und final jedenfalls immer erst ex post feststellbar ist, ist es für uns im Finanzministerium nur ein eingeschränktes laufendes Steuerungsinstrument. Und da es natürlich nur den Bund umfasst, ist es, wenn Sie so wollen, nur eine Seite der Medaille.
Eine Schuldenbremse kann ein zentrales strategisches Steuerungs- und Kontrollinstrument der Legislative über die Exekutive sein. Wie immer Sie sich entscheiden, ob Sie eine Schuldenbremse als Wachstumsbremse ansehen oder, wie es vielleicht andere tun, als Beitrag zur Generationengerechtigkeit, es ist und es muss vor allem Ihr Instrument sein, Hohes Haus, das Ihnen die laufende, begleitende Kontrolle dieses Instruments Budget ermöglicht. (Abg. Kickl: Es gibt auch ein Zeitbudget!)
Die dritte Funktion des Budgets, die ich angesprochen habe, ist die finanzwirtschaftliche Organisationsfunktion, also das Regulativ für den Vollzug, für die Exekutive, für die Verwaltung. Da gibt das Budget den Rahmen, aber auch die Spielregeln – also das Wieviel und das Wie – für die Verwaltung vor. Erlauben Sie mir zu sagen, auch das nicht wertend, sondern einfach Zahlen wiedergebend, auch da zeigt dieser strikte Budgetvollzug, wenn man – auch im Wissen um verschiedene Ursachen dieser Entwicklungen – auf die nackten Zahlen schaut, bereits absehbare Erfolge.
Wenn wir auf das Jahr 2018 zurückschauen, mit einem Nettofinanzierungssaldo von minus 1,1 Milliarden Euro im Vergleich zu veranschlagten minus 2,2 Milliarden Euro und mit einem Anteil von 0,6 am Ausgabenteil, so denke ich doch, dass dieser strikte Budgetvollzug jedenfalls auch einen entsprechenden Anteil an dieser Entwicklung hat.
Für das heurige Jahr – das in Zahlen gegossene Ziel haben ja Sie mit dem Bundesfinanzgesetz beschlossen – hoffe und zähle ich auf die Unterstützung meiner Ressortkolleginnen und -kollegen. Ich glaube, wir alle wissen, dass der alte Grundsatz, dass die beste Einnahmequelle eines Staates seine Sparsamkeit ist, noch immer gilt. (Beifall bei der ÖVP.) Denn nur mit dieser Sparsamkeit kann es gelingen, das schon erwähnte für 2019 angestrebte Ziel des ausgeglichenen Haushalts und auch das, glaube ich, ambitionierte Ziel eines seit dem Jahr 1954 erstmals ausgeglichenen Bundeshaushalts zu erreichen.
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