Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 66

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Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Österreich soll daher in der Verfassung abge­sichert werden. Daher bin ich froh, dass unsere Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner diese Initiative ergriffen hat, die wir heute – dafür bin ich dankbar – mit einer breiten Zustimmung beschließen werden. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Ich erinnere aber daran, dass man unsere Parteivorsitzende Dr. Pamela Rendi-Wagner verhöhnt und beschuldigt hat, Populismus zu betreiben.

Unser Antrag hinsichtlich Staatszielbestimmung verbietet eine Marktliberalisierung beziehungsweise Privatisierung in diesem Bereich. Wenn ich mir die Ausführungen des Herrn Kollegen Noll, der Verfassungsexperte ist, durch den Kopf gehen lasse, dann muss ich sagen: Herr Kollege, Staatszielbestimmungen, das wissen wir doch als Juris­tinnen und Juristen, werden im täglichen Entscheidungsfindungsprozess sehr wohl berücksichtigt (Abg. Noll: ... ist ein schönes Beispiel!), wenn es darum geht, eine Interessenabwägung vorzunehmen, beziehungsweise wenn es darum geht, Entschei­dungen zu treffen.

Es ist durchaus eine Leitlinie, ein Gebot und greift in vielen verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Entscheidungen sehr wohl Platz. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Noll.) Reden wir das also nicht klein! Selbstverständlich ist eine stärkere Absicherung möglich, und es ist ein erster Schritt. Weil ich Ihre Kritik aber sehr wohl ernst nehme, was die Begrifflichkeiten Daseinsvorsorge oder Gemeinwohl betrifft, bin ich dafür, dass wir insgesamt die Gesetzestexte durchforsten sollten, weil das Wort Daseinsvorsorge ja zigfach vorkommt. Wenn das geschichtlich so belastet ist, dann sollten wir das wirklich verändern. (Abg. Noll: Aber jetzt stimmt ihr trotzdem mit, gell?)  Es ist ein Kompromiss, sehr geehrter Herr Kollege. (Abg. Noll: Das ist doch kein Kompromiss!)

Damit wird die breite bestehende Verpflichtung von Bund, Ländern und Gemeinden zur Trinkwasserversorgung um die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Eigentums und der öffentlichen Verfügungsgewalt über die Wasserversorgung ergänzt, und das ist gut und richtig so. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Noll.)

Die Trinkwasserversorgung ist in Österreich eher kleingliedrig organisiert, das wissen wir. 93 Prozent der Bevölkerung werden zentral durch rund 5 500 Wasser­versorgungs­unternehmen mit Trinkwasser versorgt. Diese Unternehmen sind überwiegend als Ge­nossenschaften organisiert, aber auch als kommunale Versorger wie die Stadtwerke. Dieser vielfältigen Struktur wird der Antrag auch gerecht, da er nicht in den Bestand eingreift, sondern nur den Erhalt des öffentlichen Eigentums vorsieht. (Abg. Noll: Aber dann macht es doch bitte ...!)

Wir wollen der Privatisierung von Wasser klar und deutlich einen Riegel vorschieben. Die Wasserversorgung soll in öffentlicher Hand bleiben, denn dort ist sie am besten und sichersten für alle aufgehoben. Dieser Antrag ist ein wichtiger Erfolg zum Schutz des Wassers, nimmt auf bestehende Strukturen Rücksicht und ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir das schützen wollen, was wir alle zum Überleben brauchen. Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.09


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte.


11.10.11

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Sehr geehrte Mitglieder der Bundes­regierung! Hohes Präsidium! Geschätzte Damen und Herren! Selbstverständlich kön­nen Juristen und Vertreter der reinen Lehre immer argumentieren, dass wir gewisse Dinge nicht in die Bundesverfassung schreiben müssen, dass wir keine Beipacktexte benötigen. Nun haben wir dies hier allerdings begonnen, indem wir 2013 gewisse


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