hat, dass ein Unsicherheitsfaktor, was die Exportfähigkeit dieses Pensionsbonus in EU-Staaten betrifft, enthalten ist (Abg. Neubauer: Ist es nicht!), war unser Angebot klar.
Ich schaue jetzt wirklich beiden Vertretern von ÖVP und FPÖ in die Augen: Wir sind dort zu der Auffassung gekommen, dass wir uns das bis Montag noch einmal anschauen, hinsichtlich der Rechtssicherheit der Nichtexportfähigkeit prüfen und dann entscheiden. Ich habe dann leider über das Wochenende die Information erhalten, dass es so bleiben soll, wie es ist. Wir nehmen das zur Kenntnis, sind aber für diese 1 200 Euro beziehungsweise 1 500 Euro Mindestpension. Wir wollen aber heute noch einmal einen Versuch starten, diese Gespräche fortzusetzen, nämlich in Form eines Rückverweisungsantrages. Wir sagen: Bitte schauen wir uns das – unter Berücksichtigung aller Risken dieser Exportfähigkeit, zusätzlicher Kosten von bis zu 360 Millionen Euro plus – bis zur Beschlussfassung am 25. September noch einmal gemeinsam an! Deshalb stellen wir den Rückverweisungsantrag. Ich lade Sie alle ein, diesem Antrag zuzustimmen, weil es wirklich Sinn macht.
Es kann nicht sein, dass Sie sich bei der ersten Debatte hierherstellen und sagen: Achtung Schuldenbremse, wir müssen schauen, wie wir dementsprechend sparsam umgehen!, wenn Sie ein paar Stunden später einen Antrag mit einer derartigen Unsicherheit betreffend Export von Sozialleistungen in EU-Staaten beschließen. Aus diesem Grund laden wir Sie ein, diesem Rückverweisungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
12.27
Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann August Wöginger ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir bringen heute die Mindestpension auf Schiene, eine höhere Mindestpension für jene Menschen, die lange Beitragszeiten haben, nach dem Prinzip: Leistung muss sich auch lohnen. Es gibt Zigtausende Menschen in Österreich, die eine Ausgleichszulage erhalten, obwohl sie ihr Leben lang gearbeitet haben. Sie haben dabei weniger verdient, waren in Branchen tätig, in denen man nicht viel verdient, oder haben in Teilzeit gearbeitet – aber sie waren immer erwerbs- und berufstätig.
Wir bringen heute eine Mindestpension bei 40 Beitragsjahren in Höhe von 1 200 Euro netto für Einzelpersonen und 1 500 Euro netto für Ehepaare, also bei Anwendbarkeit des Familienrichtsatzes, auf Schiene. Das ist eine große familien- und sozialpolitische Leistung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Neubauer und Stefan.)
Zum Vorwurf, dass ein Restrisiko besteht: Ja, ein Restrisiko besteht auch bei der Regelung, die wir gemeinsam beschlossen haben, 1 000 Euro mit 30 Beitragsjahren; wir nehmen nämlich auf die gleichen Faktoren Bezug, und das ist auch im Gesetz geregelt. Es ist steuerfinanziert – das ist der erste wichtige Punkt –, es ist von der Höhe der Beitragsleistung unabhängig, und es zielt auf den Wohnsitz im Inland ab – das sind die drei wesentlichen Faktoren, die uns gewährleisten, dass diese Ausgleichszulage, dieser Bonus nicht exportierfähig ist. Davon gehen wir aus, sonst wäre das Restrisiko auch bei der anderen Regelung gegeben. Hundertprozentig ausschließen kann man es nicht, aber da die alte Regelung gehalten hat, gehen wir davon aus, dass auch diese Regelung hält.
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