Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 117

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aufgewachsen und weiß, in der Erntezeit ist es oft nicht möglich, sich 28 Tage Auszeit zu nehmen –, steht es ihm frei, sich zum Beispiel zehn Tage Auszeit zu nehmen.

Der Antrag der SPÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde diesen be­troffenen Vätern den Papamonat verwehren. Außerdem ermöglicht es der Antrag von den NEOS und von uns, dass Mutter und Vater zweimal gemeinsam in Karenz gehen. Dies stellt natürlich eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Außerdem können Karenzpausen besser aufeinander abgestimmt und im Familienver­band abgestimmt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Familien, Sie sehen, der Antrag der SPÖ ist wenig durchdacht und bietet Familien kaum Flexibilität. Eine Umsetzung bis zum 1. September 2019 wird außerdem vermutlich nicht möglich sein, da es dazu einer großen Reform des Kinderbetreuungsgeldes bedarf. Das heißt, die Väter haben zwar ab 1. September Rechtsanspruch auf den Papamonat, aber vermutlich auf noch keine budgetäre Entschädigung.

Dann möchte ich noch darauf eingehen, dass wir heute eine Änderung des Kinder­betreuungsgeldgesetzes einbringen und einen Jungfamilienfonds errichten. Sie wissen, das Kinderbetreuungsgeld dient dazu, das Einkommen nach der Geburt eines Kindes zu ersetzen. Daher gibt es auch ganz klar geregelte Zuverdienstgrenzen, und Selb­ständige hatten bislang zwei Jahre Zeit, diese Zuverdienstgrenze abzustecken. Viele Selbständige haben diese Frist übersehen, deshalb erweitern wir jetzt diese Frist, denn diese Familien sind jetzt teilweise zu Härtefällen geworden, sie haben zwar die Zuver­dienstgrenze nicht überschritten, mussten aber dennoch das Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen. (Abg. Heinisch-Hosek: Was ist mit den Krisenpflegeeltern? Die Krisen­pflegeeltern bekommen nichts!) Außerdem gibt es jetzt einen Jungfamilienfonds, und daraus können wir für die Selbständigen, die das Kinderbetreuungsgeld zurückbezahlt haben, dieses wieder ausgleichen.

Im Sinne dieser Anträge würde ich mir wünschen, dass die FPÖ im Sinne der Wahlfreiheit bei unserem Antrag zur flexiblen Väterkarenz mitgeht, denn es braucht mehr Flexibilität, um die Bedürfnisse von Eltern und Kindern umfassender und leichter abzudecken. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

13.22


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sandler. – Bitte, Frau Abgeordnete.


13.22.14

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frauen Bundesministerinnen! Hohes Haus! Verehrte Zuseher und Zuseherinnen! Wir werden dem Antrag über die Abänderung des Kinderbetreuungsgeldes zustimmen, da wir keine taktischen Spielchen auf den Rücken von jungen Menschen und jungen Eltern austragen möchten. (Beifall bei der SPÖ.)

Uns ist es ganz, ganz wichtig, dass die Zuverdienstgrenze angehoben wird, aber – und das sage ich hier auch ganz klar und deutlich – das kann nur ein erster Schritt sein. Es muss selbstverständlich auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch unselb­ständig Erwerbstätige, wenn sie zum Beispiel bei der Mutter-Kind-Untersuchung die Fristen versäumen, auch dort nicht – unter Anführungszeichen – „bestraft“ werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

Da es mir ein Herzensanliegen ist, werden wir natürlich weiterkämpfen, dass auch die Krisenpflegeeltern das Kinderbetreuungsgeld vom ersten Tag an ausbezahlt bekom­men, weil es wichtig ist und weil es richtig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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