Daher stelle ich folgenden Antrag:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Birgit Sandler, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 816/A
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
„Artikel 1 (Änderungen des Kinderbetreuungsgeldgesetzes) wird wie folgt geändert:
1. Nach Ziffer 2 wird folgende Ziffer 3 eingefügt:
„3. § 2 Abs. 6 lautet:
„(6) Ein gemeinsamer Haushalt im Sinne dieses Gesetzes liegt nur dann vor, wenn der Elternteil und das Kind in einer dauerhaften Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an derselben Wohnadresse leben und beide an dieser Adresse auch hauptwohnsitzlich gemeldet sind. Eine höchstens bis zu 10 Tage verspätet (§ 3 Abs. 1 Melde G) erfolgte Hauptwohnsitzmeldung des Kindes an dieser Wohnadresse schadet nicht. Der gemeinsame Haushalt gilt bei mehr als 91 tägiger tatsächlicher Dauer einer Abwesenheit des Elternteils oder des Kindes als aufgelöst. Bei einem 91 Tage übersteigenden Krankenhausaufenthalt des Kindes wird bei persönlicher Pflege und Betreuung des Kindes durch diesen Elternteil im Mindestausmaß von durchschnittlich vier Stunden täglich ausnahmsweise der gesamte Haushalt des Kindes mit diesem Elternteil im Sinne dieses Absatzes angenommen. Eine Krisenpflegeperson hat unabhängig davon ob eine dauerhafte Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft mit dem Krisenpflegekind vorliegt, Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für dieses Krisenpflegekind.
Der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht für den leiblichen Elternteil weiterhin für die Dauer des Krisenpflegeverhältnisses. Ein gleichzeitiger Bezug des Kinderbetreuungsgeldes durch den leiblichen Elternteil und Krisenpflegeeltern ist maximal bis zu 91 Tagen ab Übernahme des Kindes durch den Krisenpflegeelternteil zulässig.““
2. Die bisherige Ziffer 3 erhält die Bezeichnung Ziffer 4.
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Wir finden, dass für unselbstständig Erwerbstätige und Krisenpflegeeltern eine schnelle Lösung wichtig ist und diese ihr Leben wesentlich erleichtern würde. Es muss möglich sein, das Geld dafür bereitzustellen.
Damit komme ich zu einem weiteren Thema. Sie haben in der Aktuellen Stunde – wie soll ich sagen? – eine Selbstbeweihräucherung, wie gut Sie mit Steuergeldern umgehen, inszeniert. Und dann gibt es das Familienfest, 1. Mai 2019, ich zitiere laut den Medienberichten wörtlich: „ÖVP feiert Familienfest in Wien“. „Während Koalitionspartner FPÖ am Staatsfeiertag eine Kundgebung am Urfahraner Jahrmarkt in Linz abhielt und die SPÖ am Wiener Rathausplatz aufmarschierte, lud die ÖVP um Bundeskanzler Kurz zum Familienfest in den Schönbrunner Schlosspark.“
Während aber die Kundgebungen von FPÖ und SPÖ dezidiert Parteiveranstaltungen waren, ließ sich die ÖVP ihr Fest vom Steuerzahler über die Ministerien finanzieren. (Abg. Leichtfried: Das ist ja unerhört! Ja, wie sind die denn?) Zusätzlich gibt es Medienberichte, die sagen, dass die Aufträge an langjährige Mitglieder der ÖVP, zum Beispiel an einen Gemeinderat in Niederösterreich, vergeben wurden. Jetzt wissen wir, dass die Kosten 230 000 Euro betragen haben, und da frage ich mich schon, ob die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes beachtet wurden.
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