7. Punkt
Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (576/A)
8. Punkt
Antrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 – MSchG, das Bundesgesetz, mit dem Karenz für Väter geschaffen wird (Väter-Karenzgesetz – VKG), sowie das Bundesgesetz betreffend die Grundsätze für die Regelung des Arbeitsrechts in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 1984 – LAG) geändert wird (919/A)
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Hinsichtlich der Anträge 816/A und 919/A wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis 1. Juli 2019 gesetzt. Hinsichtlich des Antrages 576/A wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis 13. Juni gesetzt.
Zu den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 liegt kein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung vor. Daher gelangen wir zur Debatte.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause und auf der Galerie! Lassen Sie mich zuerst auf die zwei Anträge zum Papamonat beziehungsweise zur flexiblen Väterkarenz eingehen.
Die Väterbeteiligung ist mir als Mutter von drei Kindern extrem wichtig. Dazu braucht es ein gesellschaftliches Umdenken und es braucht ein modernes Familienbild. Deswegen sind alle Initiativen wichtig, die die Väterbeteiligung in Österreich erhöhen, denn da haben wir noch Aufholbedarf. Allerdings ist der Antrag der SPÖ zum Papamonat nicht zu Ende gedacht und auch verfassungsrechtlich bedenklich, sagen mir die Experten.
Der SPÖ-Antrag ist unflexibel, weil die Väter exakt 28 Tage Anspruch auf den Papamonat haben. Weiters müssen diese 28 Tage innerhalb der Mutterschutzzeit nach der Geburt konsumiert werden. Da kommt es zu einer Ungleichbehandlung der Väter, denn manche Mütter sind zwei Monate in Mutterschutz und andere Mütter sind drei Monate in Mutterschutz. Das kommt darauf an, ob man eine natürliche Geburt oder einen Kaiserschnitt hat. Außerdem setzt der Antrag der SPÖ nur noch einen gemeinsamen Haushalt von Vater und Kind voraus. Meiner Meinung nach zielt die Papazeit aber darauf ab, die Bindung zwischen Vater, Mutter und Kind zu stärken.
Deswegen verfolgen wir mit den NEOS gemeinsam einen anderen Ansatz, und zwar den Antrag zur flexiblen Väterkarenz. Mit diesem Antrag kann jeder Vater 28 Tage Papamonat nehmen, aber wir setzen auf Wahlfreiheit und Flexibilität. Falls ein Vater nach der Geburt nicht die vollen 28 Tage nehmen kann – denken wir dabei an den Tourismus, an Selbständige oder an die Landwirtschaft; ich bin auf einem Bauernhof
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