Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 122

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von öffentlichen Auftraggebern jedenfalls bekannt gegeben werden. Es stellt sich daher die Frage, wann und wo diese Aufträge seitens der zuständigen Ministerien sowie der ausgegliederten Einheiten veröffentlicht wurden.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusam­menhang mit der Organisation und Durchführung des „Familienfests im Schlosspark Schönbrunn“ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unter­zogen werden.

Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergabe­rechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesminis­teriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unver­züglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind ordnungs­gemäß eingebracht, ordnungsgemäß unterstützt und stehen mit in Verhandlung. (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Gebot der Stunde! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Das ist halt ein guter Antrag!)

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.


13.28.46

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Antrag betref­fend die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes und ein Gesetz über die Errichtung eines Jungfamilienfonds wird nicht nur eine Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld verlangt, sondern auch eine rückwir­kende Fristverlängerung für selbstständig Beschäftigte, die nicht ganzjährig Kinderbe­treuungsgeld bezogen und irrtümlich auch versäumt haben, ihr Einkommen gesetzes­konform aufzuschlüsseln.

In der Praxis hat sich nämlich herausgestellt, dass die Frist von Eltern oftmals irrt­ümlich versäumt wurde. Wer aus diesem Grund in der Vergangenheit Kinderbetreu­ungs­geld zurückzahlen musste, soll Unterstützung aus einem extra dafür eingerich­teten Jungfamilienfonds erhalten.

Im Konkreten treten wir dafür ein, die Zuverdienstgrenze für Bezieher von ein­kom­mensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ab 2020 von jährlich 6 800 auf 7 300 Euro zu erhöhen. Gleiches gilt für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, die Alleinerziehe­rinnen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen können. Damit wird laut diesem


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