von öffentlichen Auftraggebern jedenfalls bekannt gegeben werden. Es stellt sich daher die Frage, wann und wo diese Aufträge seitens der zuständigen Ministerien sowie der ausgegliederten Einheiten veröffentlicht wurden.
Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen
Die Bundeskanzlerin wird aufgefordert, im Hinblick auf die Vorgänge im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des „Familienfests im Schlosspark Schönbrunn“ durch die Österreichischen Bundesgärten in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundeskanzleramt, Frauen, Familie und Jugend unverzüglich eine interne Sonderprüfung zu veranlassen. Dabei sollen insbesondere alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge sowie die Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen einer umfassenden Prüfung unterzogen werden.
Im Raum stehende Verdachtsmomente hinsichtlich des Verstoßes gegen vergaberechtliche Vorgaben durch Amtsträgerinnen und Amtsträger des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus und des Bundesministeriums für Frauen, Familie und Jugend und deren ausgegliederten Einheiten sowie weitere Verdachtsmomente sollen eingehend geprüft werden. Der Bericht soll unverzüglich, spätestens bis zum 15. August dem Parlament übermittelt werden.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die soeben eingebrachten Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, ordnungsgemäß unterstützt und stehen mit in Verhandlung. (Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Gebot der Stunde! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Das ist halt ein guter Antrag!)
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mühlberghuber. – Bitte.
Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit dem Antrag betreffend die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes und ein Gesetz über die Errichtung eines Jungfamilienfonds wird nicht nur eine Anpassung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld verlangt, sondern auch eine rückwirkende Fristverlängerung für selbstständig Beschäftigte, die nicht ganzjährig Kinderbetreuungsgeld bezogen und irrtümlich auch versäumt haben, ihr Einkommen gesetzeskonform aufzuschlüsseln.
In der Praxis hat sich nämlich herausgestellt, dass die Frist von Eltern oftmals irrtümlich versäumt wurde. Wer aus diesem Grund in der Vergangenheit Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen musste, soll Unterstützung aus einem extra dafür eingerichteten Jungfamilienfonds erhalten.
Im Konkreten treten wir dafür ein, die Zuverdienstgrenze für Bezieher von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld ab 2020 von jährlich 6 800 auf 7 300 Euro zu erhöhen. Gleiches gilt für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, die Alleinerzieherinnen unter bestimmten Voraussetzungen beantragen können. Damit wird laut diesem
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