Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 126

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des Europäischen Wirtschaftsraumes) Freistellung in der Dauer von bis zu einem Monat zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt."

II. In Artikel 1 Z. 1 wird dem § 1a folgender Abs 8 angefügt:

    „(8) Die Inanspruchnahme einer Freistellung gem. §1a Abs. 1 verkürzt den Anspruch auf Karenz nach § 15 Abs. 1 bzw. § 15b Abs. 1 MSchG um das Ausmaß dieser Freistellung.“

III. In Artikel 2 Z. 2 lautet § 26u Abs. 1 wie folgt:

    „§ 26u. (Grundsatzbestimmung) (1) Dem Dienstnehmer ist auf sein Verlangen für den Zeitraum von der Geburt seines Kindes bis zum Ablauf des Beschäftigungs­verbotes der Mutter nach der Geburt des Kindes ( § 99 Abs. 1, gleichartige österreichi­sche Rechtsvorschriften oder gleichartige Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) Freistellung in der Dauer von bis zu einem Monat zu gewähren, wenn er mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt.“

IV. In Artikel 2 Z. 2 wird dem § 26u folgender Abs. 8 angefügt:

    „(8) Die Inanspruchnahme einer Freistellung gem. §26u Abs. 1 verkürzt den An­spruch auf Karenz nach § 26a Abs. 1 bzw. § 26c Abs. 1 um das Ausmaß dieser Frei­stellung.“

Begründung

Ad Z. I u. III

Der Antrag von Abg. Heinisch-Hosek sieht vor, dass für Väter - aufgerechnet auf den gesetzlichen Karenzanspruch - ein Rechtsanspruch auf eine Freistellung für genau einen Monat geschaffen wird. Durch die vorgeschlagenen Änderungen soll es möglich sein, nach Geburt eines Kindes eine Freistellung bis zu 30 Tagen in Anspruch zu nehmen. Damit wird einerseits der personalverrechnerischen Praxis Rechnung getra­gen, andererseits den Wünschen und Bedürfnissen von Vätern und Betrieben, die vielleicht auch kürzer als 30 Tage mit ihrer Familie verbringen möchten.

Ad Z. II u. IV

Die Zeit, die Väter mit ihren Familien gleich nach der Geburt verbringen möchten, soll auf die Karenz nach dem VKG bzw. LAG angerechnet werden. Das entspricht einer Flexibilisierung der bisher bestehenden Regelungen und führt zu keiner Mehrbelastung für Unternehmen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Die beiden Anträge wurde in den Grundzügen erläutert, werden oder wurden verteilt und stehen mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte schön.


13.35.16

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Wir disku­tieren hier heute drei ganz entscheidende Themen, deren Umsetzung bis vor Kurzem noch überhaupt keine Aussicht auf Erfolg gehabt haben. Ursächlich dafür waren drei Gründe: Altkanzler Kurz, Bundesministerin außer Dienst Bogner-Strauß und das Auftragsbuch der ÖVP, in dem E wie Euro noch immer vor F wie Familie steht.

 


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