Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 136

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Karenz werden bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in Anspruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer gemäß den §§ 26a Abs. 1 und 26d Abs. 4 und 5 angerechnet. Die Zeit einer Karenz ist auf die Dauer der Lehrzeit nicht anzurechnen.“

1a. (Grundsatzbestimmung) § 26u erhält die Bezeichnung „§ 26 v“.“

3. Artikel 2 Z 3 lautet:

„3. (Grundsatzbestimmung und unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Dem § 285 wird folgender Absatz 78 angefügt:

„(78) (Grundsatzbestimmung und unmittelbar anwendbares Bundesrecht) Die Ausfüh­rungsgesetze der Länder zu den §§ 26i, 26u und 26v in der Fassung des Bun­desgesetzes BGBl. I Nr. xx/2019, sind binnen sechs Monaten nach dem der Kund­machung folgenden Tag zu erlassen. Die Ausführungsgesetze der Länder haben ferner vorzusehen, dass

1. §  26i für Eltern (Adoptiv- oder Pflegeeltern) gilt, deren Kind ab diesem Zeitpunkt geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird,

2. § 26u für Geburten gilt, deren errechneter Geburtstermin frühestens drei Monate nach dem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes liegt und

3. § 26u auch für Geburten gilt, deren errechneter Geburtstermin zwischen dem Inkrafttreten des Ausführungsgesetzes und drei Monate nach dessen Inkrafttreten liegt; in diesen Fällen soll die drei Monatsfrist des § 26u Abs. 3 unterschritten werden dürfen.““

Begründung

Es handelt sich um die Änderung des Inkrafttretens und um legistische Anpassungen.

Im LAG wurden noch die Bestimmungen über die Anrechnung der Karenzzeiten aus dem Mutterschutzgesetz ergänzt.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben in den Grundzügen erläuterte Abän­derungsantrag wurde verteilt und steht mit in Verhandlung.

Ich unterbreche nunmehr die Sitzung für 10 Minuten, da sehr viele schwierige Abstim­mungen bevorstehen und das Croquis von den Klubs teilweise noch nicht durch­gegangen worden ist. Die Sitzung ist unterbrochen.

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(Die Sitzung wird um 14.08 Uhr unterbrochen und um 14.18 Uhr wieder aufge­nommen.)

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14.18.35Sehr geehrte Abgeordnete! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, und wir kommen nun zu einer Reihe von Abstimmungen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Verhandlungsgegenstand getrennt vornehme.

 


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