Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 137

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Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6, den im An­trag 816/A der Abgeordneten Sieber, Mühlberghuber, Kolleginnen und Kollegen enthal­tenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreu­ungs­geldgesetz geändert wird und ein Gesetz über die Errichtung eines Jungfamilienfonds erlassen wird.

Hiezu haben die Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und an­schließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Sandler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 3 in Artikel 1 sowie der daraus resultierenden Umnummerierung eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Antrag ist abgelehnt.

Nun ersuche ich jene Damen und Herren, die für den gegenständlichen Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Initiativantrages sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Somit ist der Ge­setzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Sandler, Leichtfried, Zinggl, Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Antrag auf Sonderprüfung des Familienfests im Schlosspark Schönbrunn – Verstoß gegen das Vergabegesetz und Verdacht auf Parteienfinanzierung durch die Hintertür durch Alt-Bundeskanzler Kurz“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesord­nungs­punkt 7, den im Antrag 576/A der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen enthaltenen Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Väter-Karenzgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden.

Hiezu liegen folgende Zusatz- und Abänderungsanträge vor: ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen, ein Zusatz- beziehungs­weise Abänderungsantrag der Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen.

Daher werde ich zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz-bezie­hungsweise Abänderungsantrag betreffend Art. 1 Z 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Initiativantrages.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

 


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