bereits umgesetzt. Ein herzliches Dankeschön den Sozialpartnern insgesamt, vor allem der Dienstgeberseite! Das möchte ich hier auch erwähnen. (Beifall bei der ÖVP.)
Es gibt aber ganz wenige Kollektivverträge, wo es noch nicht umgesetzt ist, beziehungsweise gibt es vor allem Mitarbeiterinnen, die von Kollektivverträgen nicht erfasst sind. In Österreich sind es, Gott sei Dank, ganz wenige, aber es ist uns ein Anliegen, dass auch diese Kolleginnen und Kollegen jetzt von dieser Regelung mit umfasst sind. Es ist auch ein wichtiges Gesetz zum Schließen der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen. Ich bedanke mich bei all jenen, die diesen Antrag mit unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)
14.54
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich darf zur Rede des Herrn Kollegen Wöginger kurz Folgendes ergänzen: Es sind rund 100 000 Frauen, die von keinem Kollektivvertrag erfasst sind. Das heißt, auch für diese Gruppe schaffen wir gemeinsam diese Verbesserung. Es sind vier Fraktionen in diesem Haus, die heute dieser gesetzlichen Karenzzeitenregelung von 24 Monaten die Zustimmung erteilen.
Es hat ein bisschen gedauert, bis dieses Baby geboren wurde, aber heute ist es so weit. Ich freue mich wirklich, wirklich für alle Frauen in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.) Wenn ein Kind ab dem 1. August 2019 geboren wird, Sie in Karenz gehen und diese Zeit für 24 Monate wirklich in Anspruch nehmen, sich das auch teilen, wie auch immer, werden Sie von dieser Regelung profitieren. Das ist das Beste an der Sache.
Die schon erwähnte Einkommensschere kann dadurch um durchschnittlich circa 3 Prozent geschlossen werden, und das ist großartig für viele, viele Frauen, die diese Karenzzeiten in Anspruch nehmen.
Das gilt ja nicht nur für Mütter, die Kinder selbst geboren haben, sondern auch für Adoptivmütter und Pflegemütter. Es ist also rundum eine wunderbare Sache, dass statt der zehn Monate jetzt 24 Monate voll angerechnet werden und dass es auf Initiative der Sozialdemokratie hin – es war unsere Initiative; man muss so fair sein, das zu sagen – jetzt doch gelungen ist, das gesetzlich so zu regeln, dass man früher Anspruch auf die sechste Urlaubswoche hat, dass eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gewährleistet ist, dass der Kündigungsschutz hier auch eine andere Dimension bekommt und einiges mehr, wie dass Sicherheit gegeben ist und die Vereinbarkeitsfrage gut gelöst wird.
Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei den Sozialpartnern bedanken, die in Kollektivverträgen diese Regelung schon gelöst haben. Es sei mir eine kleine Seitenbemerkung erlaubt: Dort, wo besonders wenige Frauen arbeiten, in der Metallbranche und in anderen, hatten wir schon die 24 Monate; dort hingegen, wo besonders viele Frauen arbeiten, werden wir es jetzt gesetzlich regeln. (Abg. Wöginger: Handel!) – Der Handel hat es auch, aber Gastronomie und andere Bereiche. Auch die 100 000 Frauen, die bisher gar keinen Kollektivvertrag hatten, werden von dieser Regelung erfasst. Daher finde ich es großartig, dass wir jetzt ein gutes Stück zum Schließen der Einkommensschere beitragen.
Ich verlese jetzt den Abänderungsantrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen:
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