Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 147

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Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entschließungs­an­trag 123/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusam­menrechnung der NSchG-Belastungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 80)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Zusammenrechnung der NSchG-Belastungen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit, angenommen. (E 79)

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entschließungs­antrag 124/A(E) der Abgeordneten Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „abschlagsfreies Sonderruhegeld“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (E 81)

14.52.1911. Punkt

Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird (338/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu Tagesordnungspunkt 11. Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis 1. Juli gesetzt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.


14.52.53

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass wir heute die Karenzzeitenverbesserung noch beschließen können. Es ist im Endeffekt dann eine Dreiparteieneinigung ge­worden – oder sogar vier Fraktionen stimmen dann zu, wir haben das vorige Woche noch verhandelt.

Worum geht es? – Es geht um die Anrechnung der Karenzzeiten von 24 Monaten bei den Gehaltsvorrückungen, bei der Entgeltfortzahlung. Das ist eine sehr positive Maß­nahme für Frauen beziehungsweise für alle, die die Elternkarenzzeiten nützen. All diese Menschen werden von dieser Regelung profitieren.

Es ist eine wichtige familienpolitische Maßnahme, dass es hier nicht zu diesen Be­nachteiligungen kommt. Wer sich mit den Einkommensberichten auseinandersetzt, weiß, dass das ein Hauptpunkt ist, warum es zu den Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen in vielen Bereichen kommt.

Es ist eine wichtige Maßnahme. Wir haben voriges Jahr mit der FPÖ angekündigt, dass wir das umsetzen wollen. Ich möchte mich aber bei den Sozialpartnern ganz herzlich bedanken, insbesondere auch bei der Dienstgeberseite, bei den Wirtschafts­kammervertretern, namentlich bei Generalsekretär Karlheinz Kopf, die hier Wort gehalten haben. In den meisten Kollektivverträgen wurde diese Karenzzeitenregelung


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