Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 149

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Dr.in Juliane Bogner-Strauß, Dr.in Dagmar Belakowitsch, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA zum Antrag 338/A

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 1.lautet:

„1. § 15f Abs. 1 lautet:

„§ 15 f (1) Die Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes 1988 in den Kalenderjahren, in die Zeiten einer Karenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen. Für die Dienst­nehmerin günstigere Regelungen werden dadurch nicht berührt. Zeiten der Karenz werden bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in Anspruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer gemäß den §§ 15 Abs. 1 und 15c Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 angerechnet. ““

2. Z 2 lautet wie folgt:

„2. Dem § 40 wird folgender Abs. 29 angefügt:

„(29) § 15f Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2019 ritt mit 1. August 2019 in Kraft und gilt für Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), deren Kind ab diesem Zeitpunkt geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird.““

*****

Ich glaube, das, was bisher erreicht wurde – die Einkommensberichte wurden erwähnt, wo man ein bisschen hineinschauen kann, was jemand in einem Unternehmen ver­dient, auch der Gehaltsrechner, der installiert wurde, aber auch die Gehaltsangaben in Stelleninseraten –, waren erste Schritte, die dazu beitragen, die Lohnschere auch in Österreich ein Stück weit kleiner zu machen.

Was jetzt aber für alle Frauen gelingt, in deren Kollektivverträgen es noch nicht geregelt war, die bisher gar keinen Kollektivvertrag hatten, ist, dass sie, wenn sie mit zwei Kindern die volle Zeit ausschöpfen, bis zu 3 Prozent mehr Lebenseinkommen haben. Das ist wirklich ein Meilenstein. Ich freue mich sehr für die Frauen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Dr.in Juliane Bogner-Strauß, Dr.in Dagmar Belakowitsch, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 338/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Z 1.lautet:

 


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