Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 150

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„1. § 15f Abs. 1 lautet:

„§ 15 f (1) Die Dienstnehmerin behält den Anspruch auf sonstige, insbesondere einmalige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 des Einkommenssteuergesetzes 1988 in den Kalenderjahren, in die Zeiten einer Karenz fallen, in dem Ausmaß, das dem Teil des Kalenderjahres entspricht, in den keine derartigen Zeiten fallen. Für die Dienst­nehmerin günstigere Regelungen werden dadurch nicht berührt. Zeiten der Karenz werden bei Rechtsansprüchen, die sich nach der Dauer der Dienstzeit richten, für jedes Kind in vollem in Anspruch genommenen Umfang bis zur maximalen Dauer gemäß den §§ 15 Abs. 1 und 15c Abs. 2 Z 3 und Abs. 3 angerechnet. ““

2. Z 2 lautet wie folgt:

„2. Dem § 40 wird folgender Abs. 29 angefügt:

„(29) § 15f Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2019 ritt mit 1. August 2019 in Kraft und gilt für Mütter (Adoptiv- oder Pflegemütter), deren Kind ab diesem Zeitpunkt geboren (adoptiert oder in unentgeltliche Pflege genommen) wird.““

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Schimanek zu Wort. – Bitte. (Zwischenruf bei der FPÖ.)


15.00.12

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kollegen! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, ich freue mich auch wahn­sinnig, dass wir das nun beschließen können, denn ich arbeite schon seit dem Jahr 2008 an diesem Thema.

Ich kann mich noch sehr gut erinnern, da waren Sie noch Ministerin – Frauen­minis­terin – und haben meine Anträge, die in diese Richtung gegangen sind, immer abgelehnt. Nun also hier zu stehen und zu sagen - - (Abg. Heinisch-Hosek: Keine Ablehnung! ...!) – Ja, aber Sie wissen - - Sie haben sie immer abgelehnt, und sich nun hier herzustellen und zu sagen, das ist immer Ihre Forderung gewesen, ist nicht ganz ehrlich. (Abg. Heinisch-Hosek: Freuen Sie sich mit mir! – Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) Es ist seit 2008 eine freiheitliche Forderung (Abg. Heinisch-Hosek – in Richtung ÖVP blickend –: Schauen Sie mal dort rüber!), deswegen freue ich mich auch sehr, dass wir das nun umsetzen können. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)

Ich bin seit 2008 im Parlament. Wir haben das mehrmals eingebracht, und es wurde seitens der SPÖ immer abgelehnt. (Abg. Heinisch-Hosek: Wir waren in einer Koalition! – Zwischenruf der Abg. Kuntzl.) – Na ja, mit den Kollegen der ÖVP habe ich es zumindest so weit geschafft, dass wir letztes Jahr im September einen gemeinsamen Antrag in diese Richtung machen konnten. Wenn ich mich richtig erinnere, habt ihr diesen Antrag – zumindest im Ausschuss – aber auch abgelehnt; wenn ich das jetzt so richtig im Kopf habe. Ich weiß, dieser ist halt nicht weit genug gegangen, aber irgendwie ist das nun nicht ganz ehrlich.

Es ist ein guter Tag für die Frauen und Mütter in Österreich. Ich freue mich, dass wir es nun geschafft haben, dass auch die Karenzzeiten in die Gehaltsvorrückungen kom-


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