Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 151

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men. Die Frauen werden wirklich dankbar sein. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Wir haben mit der Mindestpension und nun mit dieser Maßnahme einige Maßnahmen geschaffen, um für die Frauen in Österreich ein Stück weiterzukommen. Was da auch eindeutig herauskommt: Mit der Freiheitlichen Partei geht auch frauenpolitisch etwas weiter. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.02


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.


15.02.29

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (JETZT): Herr Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich halte es für wichtig, dass es heute mit der Änderung des Mutterschutzgesetzes möglich werden wird, endlich für mehr Geschlechtergerechtigkeit in der Arbeitswelt zu sorgen, denn Kinder bekommen auch heute immer noch die Frauen – da ist die Natur unerbittlich –, und auch die Nachteile, die sich daraus ergeben – egal, ob es das Erwerbsleben, die Karriere, das Einkommen bis hin zur Pension betrifft –, sind großteils weibliche Phänomene, und da war die Politik bisher unerbittlich. Mit der Anrechnung der Karenzzeiten allein wird sich das aber noch nicht grundsätzlich ändern, denn da braucht es noch viele weitere Schritte. Das aber ist ein erster und ein sehr wichtiger Schritt.

Bevor aber die große Feierlaune ausbricht, möchte ich noch einen Blick in die Ver­gangenheit werfen, um womöglich auch feststellen zu können, Kollegin Schimanek, warum es überhaupt so lange gedauert hat – seit 2008 – und warum auch in den letzten zwei Jahren dahin gehend nichts möglich gewesen ist. Ja, wir waren derselben Meinung. Bis auf die Kollegen der Volkspartei haben wir alle hier herinnen betont, dass es eine gesetzliche Lösung brauchen würde – deshalb nun auch dieser kleine Rückblick.

Im September 2018 gab es einen Beschluss der Regierungsparteien, und zwar einen Antrag, der eingebracht worden ist und der darauf gelautet hat, man möge es den Kollektivvertragspartnern überlassen, diese volle Anrechnung von bis zu 24 Monaten festzuschreiben. Ein Monat darauf, im Oktober 2018, hat es dann in der Sozial­ausschusssitzung geheißen: Wenn diese Kollektivvertragsverhandlungen scheitern sollten, dann machen wir das gesetzlich und garantieren das für die Frauen in diesem Land.

Dann hat es die Abstimmung gegeben, die ich auch mitgetragen habe, weil ich der Überzeugung bin, dass es die volle Anrechnung der Karenzzeiten dringend braucht – im besten Fall auch eine gesetzliche Regelung, damit auch jene 3 Prozent der Frauen, die keinen Schutz aus Kollektivverträgen haben, auch diese volle Anrechnung bekommen. Im Plenum wurde das dann ebenfalls mit den Stimmen von Schwarz-Blau und meiner Fraktion so beschlossen.

So, und was ist dann passiert? – Es ist nichts passiert. Es war leider in der Herbst­lohnrunde nicht möglich, die volle Anrechnung von bis zu 24 Monaten in allen Kollek­tivverträgen festzuschreiben (Ruf bei der ÖVP: Fast in allen!), und das in einer Situation, in der eigentlich das Gesetz hätte greifen müssen (Zwischenruf des Abg. Haubner), denn man hat sich ja damals die Frist von Ende 2018 gesetzt, und diese war schon lange vorbei. Es gab keine gesetzliche Regelung und es hat auch nicht so ausgesehen, als würde es irgendwie in diese Richtung gehen.

 


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