Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 162

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Ausmaß und Lage der jeweiligen bezahlten Dienstfreistellung soll mit dem Arbeitgeber vereinbart werden und dieser soll aus dem Katastrophenfonds für die gewährte Frei­stellung und die Entgeltfortzahlung eine Prämie in der Höhe von 200 Euro pro im Einsatz befindlichen Dienstnehmer und Tag erhalten.

Mit dieser Regelung soll sichergestellt werden, dass freiwillige Helfer nicht gezwungen sind für ihre Einsätze im Interesse der Gesellschaft den Erholungsurlaub oder Zeitaus­gleich konsumieren zu müssen und gleichzeitig, dass Arbeitgeber keine Verluste erlei­den, wenn sie diese Arbeitnehmer für die Einsätze von der Arbeitsleistung freistellen.

Damit kann den Hundertausenden freiwillig engagierten Menschen in unserem Land selbst geholfen und ihnen wieder ein Stück mehr Anerkennung zuteilwerden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch

Genossinnen und Genossen

betreffend Arbeitszeitumverteilung

eingebracht im Zuge der Debatte zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutangestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeits­gesetz 1984 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden (274/A)

Vor fast genau hundert Jahren wurde der 12-Stunden-Tag abgeschafft. Diese Errun­genschaft wurde hundert Jahre später von Schwarz/Blau rückgängig gemacht.

12 Stunden-Arbeitstage machen krank und vernichten Arbeitsplätze. Sie erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, insbesondere dem Familienleben und ver­festigen an sich bereits überholte Geschlechterrollen. Ihre generelle Einführung ist daher nicht nur für die betroffenen ArbeitnehmerInnen, sondern auch gesamtgesell­schaftlich ein Rückschritt in frühindustrielle Zeiten. Jede Ausweitung der Arbeitszeit sollte mit Bedacht erfolgen, sie muss sich an harten Prüfsteinen messen lassen und sie muss auch den ArbeitnehmerInnen Vorteile bieten.

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz, dass verhindern soll, dass Arbeit­neh­merInnen durch überlange Arbeitszeiten krank werden und sie sich für die Profit­maxi­mierung ihres Arbeitgebers kaputt arbeiten müssen. Ein Schutzgesetz, das verhindern soll, dass ihr Privatleben leidet, dass sie ihre Kinder nur zum Schlafen­gehen sehen. Es muss eine Planbarkeit und Vorhersehbarkeit einer selbstbestimmten Freizeitgestaltung geschaffen werden.

Klar ist, je belastender Arbeitszeiten sind (zB wegen ihrer Länge oder der einseitigen Bestimmungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber), desto wichtiger sind ihre Beschrän­kung auf Einzelfälle und die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen. Die Palette dabei ist vielfältig: Höhere Zuschläge, mehr Freizeit, begründungsloses Ableh­nungs­recht von Überstunden etc.

Neben Geld rückt zunehmend die Schaffung von zusätzlicher Freizeit in den Fokus. Denn niemand kann sich seine Gesundheit zurückkaufen, niemand kann die verlorene Zeit mit den eigenen Kindern zurückdrehen.

Die von Schwarz/Blau geschaffene Arbeitszeitverlängerung enthält keine Wahlfreiheit, keine Freizeit, keine Selbstbestimmtheit. Keine Arbeitszeitverkürzung, keine langen


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