Wochenenden, keine zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen. Kein Wort davon. Zeitausgleich ist wie bisher vom „Good Will“ des Arbeitgebers abhängig. Zusätzliche Freizeit oder kürzere Gesamtarbeitszeiten? Fehlanzeige!
Betriebliche Mitbestimmung wird bereits seit geraumer Zeit als lästig, bürokratisch, eben einfach nicht mehr modern, abgetan. Die Konsequenz von Schwarz/Blau: Sie wird einfach ersatzlos abgeschafft. Die bisherige Mitbestimmung des Betriebsrats, Arbeitsinspektion, Arbeitsmedizin und die Instrumente zum Interessenausgleich beim 12-Stunden-Tag wurden ersatzlos gestrichen. Bisher haben sie sichergestellt, dass die ArbeitnehmerInnen bei einer derartigen Ausweitung der Arbeitszeit nicht auf der Strecke bleiben.
Das ist keine Flexibilisierung der Arbeitszeit, das ist keine Modernisierung. Im Gegenteil. Aus einem ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz wird ein Gesetz zur Mehrarbeit durch einseitige Anordnung der Arbeitgeber.
Eine flexiblere Wirtschaftswelt erfordert selbstverständlich auch Anpassungen im Arbeitsrecht und bei der Arbeitszeit. Doch die Veränderungen benötigen Konsens und bedürfen eines fairen Ausgleichs zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Die Arbeitszeit ist derzeit ungerecht verteilt. Viele Überstunden – ungewollte Teilzeit – geringfügige Beschäftigung. Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich (und Personalausgleich) führt zu mehr Zufriedenheit der AN und zu höherer Produktivität.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, unverzüglich unter Einbindung der Sozialpartner eine Regierungsvorlage zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes zu erarbeiten und dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten, die die derzeit geltenden Bestimmungen über den 12-Stunden-Arbeitstag und die 60-Stunden-Arbeitswoche zurücknimmt und eine Arbeitszeitumverteilung unter folgenden Grundsätzen ermöglicht:
• Arbeitszeitflexibilisierung
o Reduktion der Wochenarbeitszeit
o Verkürzung der Jahresarbeitszeit durch leichtere Erreichbarkeit einer 6. Urlaubswoche für alle ArbeitnehmerInnen
o geeignete Rahmenbedingungen für flexiblere Arbeitszeiten: eine branchenbezogene Veränderung der täglichen Normalarbeitszeit kann nur bei gleichzeitiger Reduktion der Wochenarbeitszeit und mit Zustimmung der Kollektivvertragspartner erfolgen
o Rechtsanspruch auf 4-Tage Woche
• Rechtsanspruch auf Zeitautonomie
o Rechtsanspruch auf einseitigen Verbrauch von Zeitguthaben
o Wahlrecht auf Zeitguthaben oder Auszahlung von Mehr- und Überstunden
o Rechtsanspruch auf Papamonat
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