Deswegen wäre der nächste Schritt aus meiner und aus unserer Sicht, dass wir in der Plastikstrategie tatsächlich die NGOs so einbinden, dass wir die gesamte Kompetenz auch dieser zivilen Akteure für unseren Staat nutzen können, dass wir eine Maßnahmenoffensive bei der Förderung von Pfand-, Wiederverwendungs- und Reparaturkreisläufen machen, dass wir schrittweise eine Erhöhung der Recyclingquote und die Reduktion der Abfallmengen herbeiführen, dass wir das Abfallwirtschaftsgesetz im Wesentlichen auch dahin gehend abändern, dass wir echte Kreislaufwirtschaftskonzepte in Österreich leichter ermöglichen. Erst vor Kurzem hat eine Statistik herausgearbeitet, dass vom gesamten Wirtschaftskreislauf, von den 100 Prozent, 10 Prozent Kreislaufwirtschaft sind; 90 Prozent sind klassische alte Ökonomie. Das heißt, in 90 Prozent der Fälle achten wir noch nicht in einem Ausmaß auf die Ressourcen, wie es uns möglich wäre – Ressourcen, die wir teuer importieren, Ressourcen, die sich möglicherweise in der Umwelt schwer abbauen lassen, und natürlich haben Dinge, die wir reparieren, auch eine höhere Wertschöpfung im Inland. Das wären Dinge, die notwendig gewesen wären.
Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der die Untätigkeit der früheren Regierung beziehungsweise der früheren Regierungen tatsächlich klar aufzeigt – wir haben nachgefragt, es ist trotzdem nichts passiert –: Es geht um das Thema der Umweltbelastung durch Kunststoffgranulat sowie Plastikabrieb bei Kunstrasensportplätzen. Keine Frage, Fußball ist ein hohes Gut in unserer Sportwelt, allerdings ist es so, dass wir aus Studien wissen, dass in Norwegen die Kunstrasenplätze der zweitgrößte Verursacher von Mikroplastikverschmutzung sind. Ein ähnliches Bild zeichnet sich in den Niederlanden, im Vereinigten Königreich und in Deutschland ab. Wir wissen also, der Kunststoffrasenplatz hat tatsächlich das Problem einer bedeutenden Umweltbelastung.
Viele europäische Staaten haben diesbezüglich Studien in Auftrag gegeben und haben gehandelt. Österreich hat nicht nur nicht gehandelt, Österreich hat nicht einmal eine Studie in Auftrag gegeben, nicht einmal, als wir nachgefragt haben. Das bedeutet: Lassen wir nicht nur in der Klimapolitik, sondern auch im Kampf gegen die Plastikschwemme dort, wo wir sie wirklich nicht brauchen, endlich den Worten Taten folgen! Das ist ein Aufruf an uns alle. Ich bitte hier um Ihre Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
16.26
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Rossmann ist zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Hinter dieser sperrigen Abfallwirtschaftsgesetz-Rechtsbereinigungsnovelle verstecken sich zwei Dinge: einerseits das Plastiksackerlverbot, also das Verbot des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen, zum anderen geht es aber auch um einige Punkte im Abfallwirtschaftsgesetz, die ich äußerst kritisch bewerten möchte.
Wenn wir einen Blick auf den § 37 des AWG werfen, so können wir Folgendes feststellen – rufen wir uns in Erinnerung, dass mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 auf Druck des Europäischen Gerichtshofes überfällige Schritte zur Umsetzung der Aarhuskonvention in Österreich gesetzt wurden, lückenhaft, aber immerhin ein wichtiger Schritt –: Es wird nun in § 37 dieses Gesetzes vorgesehen, dass bestimmte Anlagetypen vom Genehmigungsregime des Abfallwirtschaftsgesetzes ausgenommen werden und auf Verfahren der Gewerbeordnung beziehungsweise des Mineralrohstoffgesetzes beschränkt werden. Diese beiden Gesetze wurden jedoch niemals novelliert, um den unionsrechtlich gebotenen Rechtsschutz zu gewährleisten.
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