Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 188

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Die Entbürokratisierung wurde insofern beleuchtet, als bei uns im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus im Sommer 2018 eine Experten- und Expertinnen­gruppe zusammengestellt wurde, die das Abfallwirtschaftsgesetz mit dem Ziel einer Rechtsbereinigung und Verwaltungsvereinfachung durchgearbeitet hat.

Die im nunmehrigen Initiativantrag enthaltenen Ergebnisse betreffen unter anderem den Entfall des Stellvertreters oder der Stellvertreterin des Abfallbeauftragten oder der Abfallbeauftragten, den Entfall des Nachweises eines Zwischenlagers für Abfallsamm­ler nicht gefährlicher Abfälle und die Ausweitung der Erlaubnis und Bilanzierungs­be­freiung der Sammlung sowie der Behandlung von Abfällen auf Berufsgruppen, deren wirtschaftliche Tätigkeit grundsätzlich einem anderen Zweck als dem Sammeln von Abfällen dient, wie zum Beispiel Installateure, Gärtner oder Tischler.

Neben der Sinnhaftigkeit dieser gegenständlichen Novelle des Abfallwirtschafts­geset­zes ist nochmals zu betonen, dass die umfassenden Konsultationen betroffener Unter­worfener und Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren bestmöglich eingear­beitet wurden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross. – Bitte.


16.50.38

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Meine FraktionskollegInnen haben schon angemerkt, dass wir dem Gesetz natürlich zustimmen werden, aber an die Adresse der ÖVP und auch der FPÖ: Ich glaube, was dieses Gesetz betrifft, ist nicht die Zeit für heroische Reden hier an diesem Rednerpult, denn ein besonders großer Wurf ist das, was vorliegt, nicht.

Ganz im Gegenteil, ich würde eher meinen, es ist mehr oder weniger eine Bestätigung dessen, was sich wie ein roter Faden durch die Umwelt- und Klimapolitik der ehema­ligen Ministerin und jetzt Abgeordneten zieht: Es ist viel Show und hat am Ende wenig Substanz, wenn es um konkrete Umsetzungsmaßnahmen geht. (Beifall bei der SPÖ.) Oder anders gesagt: Es ist viel Populismus, wirklich und tatsächlich plastikmüll­redu­zierende Maßnahmen fehlen aber letztendlich.

Warum meine ich das? – Wir haben zuletzt unter anderem eine Sitzung des Umwel­tausschusses gehabt, in der wir gemeinsam festgehalten haben: In Summe haben wir in Österreich, das Jahr 2016 betrachtend, 300 000 Tonnen Plastikmüll. Jetzt machen wir ein Plastiksackerlverbot, was natürlich richtig ist, aber um zu verdeutlichen, was das in Bezug auf diese 300 000 Tonnen bedeutet – Herr Kollege Rauch hat es heute schon in einem Nebensatz gesagt –: Plastiksackerln machen circa 1,6 bis 2,3 Prozent des Plastikmülls aus, also 5 000 bis 7 000 Tonnen; oder, um es für die ÖVP in ihrer Sprache vielleicht verständlicher zu machen (Abg. Gahr: Solange ihr es versteht!): Wenn ihr davon ausgeht, dass ihr 300 000 Euro Spenden bekommen werdet (Abg. Zarits: Die FSG ... zahlen!), in Wirklichkeit dann aber nur 1,6 Prozent kriegt, so sind das 4 800 Euro. Das ist nicht sonderlich viel, da werdet ihr euch nicht sonderlich freuen. Deshalb ist es auch kein großer Wurf, was dieses Gesetz betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir wirklich über Plastikvermeidung diskutieren, dann sollten wir über andere Dinge diskutieren. Wir alle wissen es, wir gehen einkaufen: Mittlerweile gibt es Obst, das geschält und dann in Plastik verpackt ist. Dort ist in Wirklichkeit in erster Linie anzusetzen, nämlich dass es unheimlich viel Plastikverpackung gibt, und wenn wir das


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