Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 187

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Präsidentin der Wirtschaftskammer Niederösterreich Sonja Zwazl, hat einmal formu­liert – und das möchte ich hier zitieren –: Bürokratie ist der größte Feind des Hausver­standes.

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber muss es sein, immer darauf Bedacht zu nehmen, wo wir Bürokratie zurücknehmen müssen, weil sie uns in der Entwicklung behindert. Es gab diesbezüglich eine gemeinsame Arbeitsgruppe – dies ist gerade an Kollegen Feichtinger von der SPÖ gerichtet –, in der auch der Städtebund, der Gemeindebund, die Verbände vertreten waren, wo die Wirtschaftskammer dabei war, wo die Sozial­partner dabei waren, wo Unternehmer dabei waren, die versucht hat, auszuloten, wo wir das relativ stark regulierte Abfallrecht entrümpeln können. Jetzt beschließen wir einige Dinge, die absolut wichtig sind, um in der heutigen Zeit anzukommen.

Ich möchte nur ein Beispiel erwähnen: Derzeit ist es so geregelt, dass ein Gärtner, wenn er zum Beispiel jemandem zu Hause den Strauchschnitt macht, die Bäume zurechtstutzt und die Blumen auswechselt, nach dem jetzigen Reglement diese Abfälle, diese Bioabfälle, nicht mitnehmen dürfte. Warum nicht? – Weil er kein Abfall­sammler ist. Ein Abfallsammler braucht nach geltendem Recht eine Bewilligung des Landeshauptmannes.

Jetzt machen wir eine sogenannte Befreiung von der Erlaubnispflicht in § 24a des AWG, mit der wir eben derartige unnötige Regelungen einfach bereinigen. (Abg. Schellhorn: Da gibt es Tausende in der Gewerbeordnung!) Und an diesem Beispiel soll demonstriert werden, dass wir auch unsere eigenen Regelungen immer wieder hinterfragen müssen – ob sie zeitgemäß sind und ob sie auch vollziehbar sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Schellhorn: Ja, ja!) Das tun wir mit dieser Rechtsbereinigungs­novelle ganz klar, und dazu führen wir auch noch das Plastiksackerlverbot ein. Gerade in diesem Punkt gilt der Grundsatz: Bürokratie kann der größte Feind des Haus­verstandes sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.47


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Bundesminister.


16.47.35

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Wertes Hohes Haus! Bereits im Ministerratsvortrag vom 5. Dezember 2018 hat sich die damalige Bundesregierung mit diesem wichtigen Thema befasst und sich entsprechende Ziele zur Vermeidung von Einwegplastik­pro­dukten und Plastikabfällen gesetzt. Eine Maßnahme diesbezüglich ist das Verbot von Einwegkunststofftragetaschen, der sogenannten Plastiksackerl.

Ebenso hat sich die Vorgängerregierung im Sinne einer Entbürokratisierung eine Durchforstung der Rechtsmaterien vorgenommen, mit dem Ziel, verwaltungstechnische Überregulierungen zu beseitigen, ohne dabei Qualitätsverluste bei wesentlichen inhaltlichen Vorgaben zu erleiden.

Zu den wesentlichen Inhalten des Kunststofftragetaschenverbots ist Folgendes festzu­halten: Mit dem Verbot des Verkaufs von Plastiksackerln erfolgt ein essenzieller Bei­trag gegen das Littering und zur Vermeidung von Kunststoffverpackungen. Um die Vorverpackung von Frischeprodukten wie Obst oder Gemüse zu vermeiden, dürfen weiterhin sehr dünne Plastiksackerl, Obstsackerl, verwendet werden, diese müssen jedoch aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und biologisch abbaubar sein. Nicht dem Verbot unterliegen Sackerl, die für den mehrmaligen Gebrauch ausgelegt sind sowie Plastikbeutel wie beispielsweise Müllbeutel, Frischhaltebeutel oder Hunde­kotbeutel.

 


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