Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 191

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Zu den Ergebnissen: Man ist draufgekommen – beziehungsweise war das nicht wirklich etwas Neues, weil Obwexer das schon festgestellt hat und das auch die Erfahrungen aus dem Bundesland Kärnten gezeigt haben –, dass ein Totalverbot des Wirkstoffes Glyphosat unionsrechtswidrig ist. Die SPÖ hätte eigentlich aus den Lehren von Kärnten schon gewisse Erkenntnisse ziehen und diesen Antrag so formulieren sollen, wie wir es getan haben. Die Boku ist draufgekommen, dass es kein erhöhtes Risiko gibt. Von 1 124 Proben sind 92 Prozent ohne Rückstände, und nur eine Probe hat den gesundheitsschädlichen Grenzwert überschritten – also auch aus dieser Sicht nicht wirklich ein Problem. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Man ist draufgekommen und hat auch sehr schön analysiert, dass es im Bereich der Mulch- und Direktsaat mit der Glyphosatanwendung zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Fruchtfolge sowie zu einer Erosionsminderung kommen kann und dass es, wenn richtig angewendet, durchaus ein Beitrag zum Klimaschutz sein kann, weil auch weniger Dieselöl verbraucht wird, wenn man weniger ackert und eggt, und damit die Klimabilanz verbessert wird.

Der SPÖ-Antrag ist somit eine gewisse Wählertäuschung (Abg. Matznetter: Das ist aber sehr gewagt ...!), man streut den Leuten Sand in die Augen, und es ist in Wahrheit ein Schlag ins Gesicht jener Bäuerinnen und Bauern, die diesen Wirkstoff sachgemäß anwenden. Ich frage mich, wo in der FPÖ die Bauernvertreter sind. Sie sind leider wieder einmal umgefallen, und die Bauern werden von der FPÖ wieder einmal im Regen stehen gelassen. (Abg. Schimanek: Ah geh!)

Jetzt zu unserem Antrag: Wir setzen uns dafür ein, dass private Anwendungen verboten werden, wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Flächen nicht mehr mit Glyphosat behandelt werden, und wir bauen auf die Erfahrungen aus Kärnten auf. Wir setzen auf Fortschritt, wir setzen auf Vertrauen, wir setzen auf Effizienz, und wir vertrauen darauf, dass die Bäuerinnen und Bauern, die diese Mittel anwenden, das ordnungsgemäß tun. Ich bitte an dieser Stelle vor allem die FPÖ noch einmal um Unterstützung für diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015, geändert wird (909/A)“

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Die bisherigen Z 1 und 2 werden zu den Z 2 und 3.

2. Z 1 lautet:

„1. Dem § 17 wird folgender Abs. 5 angefügt:

,(5) § 18 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 tritt nur unter der Bedingung in Kraft, dass

1. diese Bestimmung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informations­ver­fah­ren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.9.2015 S. 1, notifiziert wurde,

2. die gemäß Art. 6 dieser Richtlinie einzuhaltende Stillhaltefrist abgelaufen ist und

 


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