Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 195

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Ich darf auch erwähnen, dass Glyphosat nicht nur im Bier nachzuweisen ist, sondern auch im Harn – 30 Prozent der Harnproben haben das gezeigt. Ich darf Ihnen aber ebenfalls auch mitteilen, dass Glyphosat im Blut nachzuweisen ist. Ich habe hier einen Glyphosatbefund aus einem deutschen Labor. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe, auf dem grün-gelb-rote Balken zu sehen sind.) Ich muss leider sagen, es ist mein eigener Befund, auf dem zu sehen ist, dass der Glyphosatgrenzwert bei mir persönlich überschritten ist. Ich habe im konventionellen Bereich bis 2013 Landwirt­schaft betrieben und habe nie Glyphosat im eigenen Weinbaubetrieb eingesetzt. Ich wiederhole nochmals: Der obere Grenzwert ist bei mir leider überschritten, und ich scheue mich nicht, hier meinen eigenen Blutbefund betreffend Glyphosat darzulegen und der Öffentlichkeit zu präsentieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Das, glaube ich, ist Beweis genug, dass Glyphosat sehr wohl ein Problem für die Gesundheit der Menschen und der Tiere darstellt, dass Glyphosat auch ein Problem im Zusammenhang mit dem Artensterben darstellt. Wir haben vor geraumer Zeit eine UNO-Studie präsentiert bekommen, aus der hervorgeht, dass sich eine Million von acht Millionen Arten bereits von dieser Welt verabschiedet haben.

Es gab auch eine Studie der Universität Nimwegen, in der klargelegt wurde, dass in den letzten 25 Jahren 75 Prozent der Insekten in Mitteleuropa verschwunden sind. Wir brauchen die Bienen und Wildbienen aber für die Bestäubung unserer Obstbäume. Wenn wir weiter so agieren und hinsichtlich dieser vielen empirischen wissenschaft­lichen Erkenntnisse und Ergebnisse den Kopf trotzdem noch in den Sand stecken, dann läuft die Entwicklung nicht gut für uns.

Kolleginnen und Kollegen, letzten Endes haben auch die drei Gerichtsurteile gegen Monsanto in den USA gezeigt, dass Glyphosat sehr wohl eine große Gefahr für die Menschen darstellt. Weitere 13 000 Klagen sind in der Pipeline und anhängig.

Kolleginnen und Kollegen, mit der Gesundheit darf man nicht spielen. Ich komme zum Schluss: Die Gesundheit ist das höchste Gut, das jeder Mensch hat, und daher muss man damit achtsam umgehen. Die Politik hat die Aufgabe und die Verantwortung, sich hier im Nationalrat und im Zuge der nachfolgenden Abstimmung für die Gesundheit der Menschen in Österreich nachhaltig einzusetzen und keinen Populismus zu betreiben. Mit der Gesundheit spielt man nicht, auch nicht mit der Gesundheit der nachfolgenden Generationen.

In diesem Sinne hoffe ich auch im Sinne des Vorsorgeprinzips, dass es eine möglichst breite Zustimmung zu einem totalen Anwendungsverbot von Glyphosat ab Jänner 2020 geben möge. (Abg. Jarolim auf das rot leuchtende Lämpchen am Rednerpult deu­tend : Zeit!) – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.14

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Preiner, Cornelia Ecker, Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Heinisch-Hosek, Mag. Leichtfried, Ecker, Preiner, Ing, Vogl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 geändert wird, womit ein sofortiges natio­nales Verbot betreffend Pflanzenschutzmittel mit dem wahrscheinlich krebserregenden Wirkstoff Glyphosat erlassen wird, (18/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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