Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll84. Sitzung, 2. Juli 2019 / Seite 197

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Glyphosat lässt sich nicht abwaschen und wird weder durch Erhitzen noch durch Einfrieren abgebaut. Glyphosat-Rückstände halten sich etwa ein Jahr lang in Lebens- und Futtermitteln.

Die pflanzenvernichtenden Eigenschaften von Glyphosat wurden von der Firma Monsanto 1969 patentiert. Das Mittel kam unter dem Namen "Roundup" auf den Markt und wurde zum weltweit meistverkauften Pestizid.

Glyphosatprodukte werden mittlerweile von mehr als 40 Herstellern vertrieben.

Glyphosat wird unter anderem in Landwirtschaft, Gartenbau, Industrie und Privat­haus­halten eingesetzt. Schätzungsweise werden bis zu 90% des Wirkstoffes in Österreich in der konventionellen Landwirtschaft und Forstwirtschaft eingesetzt.

Tests durch das Umwelt-Netzwerk „Friends of the Earth“ haben Glyphosat im mensch­lichen Körper nachgewiesen. 182 Urinproben von Menschen aus 18 europäischen Län­dern wurden in einem unabhängigen Labor in Deutschland auf Glyphosat und seinen Metaboliten AMPA untersucht. In 45 Prozent aller Proben wurde Glyphosat nachge­wiesen, in Malta in 90 Prozent der Proben, in Mazedonien in 10 Prozent. In Österreich wurde eine Belastung mit Glyphosat in 30 Prozent der Harnproben nach­gewiesen.

Aus der Sicht von ExpertInnen wird die Hypothese geäußert, dass einer der Haupt­eintragswege dafür die Nahrungsmittelaufnahme ist.

Vorsorgender Grundwasserschutz ist in Österreich besonders essenziell, da unser Trinkwasser aus Grundwasserreserven und Quellen gewonnen wird. Diffuse Einträge (Nitrat, Pestizide) in Grundwasserkörpern und Quellen sind deshalb zu vermeiden.

Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung initiierte gemeinsam mit dem Joan­neumResearch und dem Umweltbundesamt ein dreijähriges Forschungsprojekt: Im Leibnitzerfeld wurde erstmals in Österreich getestet, ob Glyphosat eine Gefährdung des Grundwassers darstellen kann. Auf der Homepage des Umweltbundesamtes ist nachzulesen: „Die Studie ergab, dass eine Glyphosate-Anwendung auch in hydro­geo­logisch sensiblen Gebieten, z.B. in Grundwasserschongebieten, im Regelfall keine starke Gefährdung für das Grundwasser darstellt. Dennoch kann eine Verlagerung ins Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Daher wird zum vorbeugenden Grund­was­serschutz empfohlen, beim Einsatz des Herbizides auf die Witterungsbedingungen besonders Rücksicht zu nehmen - kein Einsatz vor zu erwartenden Niederschlags­ereignissen.“ http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/schadstoff/glyphosate1/

Dies zeigt, wie hochsensibel der Umgang der Landwirtschaft mit Glyphosat erfolgen muss, damit Glyphosat nicht ins Grundwasser gelangt.

Wirkstoffe wie Glyphosat werden auf europäischer Ebene auf der Grundlage der Risi­kobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelas­sen. Nach langen Diskussionen innerhalb der Mitgliedstaaten der EU wurde der Wirkstoff Glyphosat im Dezember 2017 mit einer äußerst knappen Mehrheit für weitere fünf Jahre in der Europäischen Union zugelassen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017R2324&from=DE

Großes Aufsehen erregte deshalb ein vor Kurzem ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Er urteilte, dass zwei Studien über die möglichen Krebsrisiken des Wirkstoffs Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln öffentlich zu machen sind. Der Schutz der Unternehmensinteressen, der als Begründung für die Geheimhaltung dieser Studien durch die EFSA angeführt worden war, sei dabei zweitrangig. Mitglieder des Europäischen Parlaments hatten gegen die EFSA geklagt.

Im Februar 2019 einigten sich das Europaparlament, der EU-Rat und die EU-Kom­mission auf eine Reform des Allgemeinen Lebensmittelrechts, womit die verpflichtende


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