Immer!) Das ist ja absolut alles andere als eine Lösung. Und so etwas als Lösung zu verkaufen und die Bauern mehr oder weniger in Probleme hineinzuhetzen, anstatt ihnen wirklich zu helfen, finde ich unverschämt und gerade für die Partei, die heute hier mehrfach vom Rednerpult aus wider besseres Wissen erklärt hat, dass sie für die Landwirtschaft eintritt, unangebracht.
Meine Damen und Herren! Herrn Kurz, den Sie ja hier auch zitiert haben, können Sie fragen, warum er da den Bauern nicht mit einer Versicherungslösung hilft. Diese wäre möglich gewesen, ist von allen zu Beginn besprochen worden. Jetzt haben wir diesen Murks hier, aber ich glaube, dass Kollege Noll das noch näher ausführen wird.
Ich denke, dass Ihnen das relativ massiv auf den Kopf fallen wird, und das tut mir in diesem Fall nicht leid. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.57
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Herr Vizekanzler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es ist, wie bereits berichtet, 2014 zu einem tragischen tödlichen Unfall auf einer Tiroler Alm gekommen und Ende 2018 dann zu einem Schuldspruch in erster Instanz. Der Tiroler Bauer wurde zu einer Schadenersatzzahlung von rund 500 000 Euro verurteilt. Es kam daraufhin zu einer großen Empörung in der Bevölkerung und zu einer großen Verunsicherung unter jenen Damen und Herren, die eine Alm bewirtschaften, aber auch unter jenen Damen und Herren, die dort ihre Freizeit touristischer oder sportlicher Natur verbringen.
Ich bin der alten Bundesregierung dankbar, Elli Köstinger für die Initiative, Sebastian Kurz für die Lösungen, die hier auf den Weg gebracht wurden. Ich möchte das ganz kurz erläutern, denn es sind nicht nur juristische Themen, die klargestellt und besser geregelt wurden, sondern es wurde auch im Bereich der Prävention sehr viel getan.
Zum Ersten wurde ein Verhaltenskodex für die Nutzung der Almen erstellt. Gemeinsam mit Bäuerinnen und Bauern, gemeinsam mit den Freizeitsuchenden, gemeinsam mit der Freizeitwirtschaft wurde ein Text erstellt, ein Hinweis, wie man sich, wenn Tiere auf der Alm sind, verhalten soll. Das ist wichtig, denn die Touristen werden mehr, und die Mutterkühe auf den Almen reagieren auf Menschenmassen oft sehr gereizt.
Zum Zweiten wurde von uns Bäuerinnen und Bauern definiert, wie Tiere auf einer Weide und auf einer Alm zu halten sind. Auch das ist sozusagen eine Anleitung zur guten landwirtschaftlichen Praxis und eine Verbesserung im Vergleich zu der Situation, die wir vorher hatten.
Der dritte Bereich betrifft die Dinge rund um den Tierhalterparagrafen, § 1320 im ABGB. Ich darf das jetzt – nicht juristisch, denn ich bin leider kein Jurist, aber sozusagen auf Deutsch – interpretieren: Zum einen ist es so, dass in einem Verfahren auf die Standards, die wir gemeinsam mit allen Stakeholdern definiert haben, Bezug genommen werden kann; andererseits ist es so, dass die Rechte und Pflichten der Bauern, der Bäuerinnen auf dem Niveau bleiben, wie sie jetzt sind, wie sie jetzt festgeschrieben sind und wie sie in der bisherigen Judikatur abgearbeitet wurden. Aber – und das ist der Unterschied – die Eigenverantwortung der Freizeitsuchenden wird gesteigert, und das ist in Wahrheit die Verbesserung; die Verbesserung, um ein besseres Miteinander und eine höhere Rechtssicherheit auf den Almen zu gewährleisten.
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