mand von denen, die sich darüber ereifert haben, hat das Urteil gelesen und hat gesagt: Na, diese Interessenabwägung stimmt eigentlich nicht! Und ich bin überzeugt: Wenn der Richter heute entschiede und das wäre schon in Kraft getreten, käme wieder das Gleiche heraus. Außerdem war es eine erstinstanzliche Entscheidung, und wir haben in Österreich drei Instanzen – also nach dem Landesgericht entscheidet das Oberlandesgericht und dann der Oberste Gerichtshof.
Wenn ein Erstgericht entscheidet, heißt das noch nicht, dass das jetzt endgültig ist. In diesem Fall glaube ich ohnedies, dass es halten wird – ich weiß es nicht –, aber jedenfalls kann man aufgrund eines erstinstanzlichen Urteils, dessen Inhalt man gar nicht kennt, nicht einen Skandal, eine Gefahr herbeireden und so tun, als käme die Rechtsprechung, kämen die Gerichte ihrer Aufgabe nicht nach und als müsse der Gesetzgeber einschreiten.
Dieses Vorgehen bringt zwei große Gefahren mit sich. Auch wenn der zweite Absatz des § 1320 nicht schadet, aber was sind die Gefahren? – Die eine Gefahr ist, dass die Bauern jetzt denken: Also jetzt ist es geregelt! Unsere Vertreter haben uns ja gesagt, sie machen etwas für uns, und jetzt brauchen wir nicht mehr so aufzupassen! – Das ist das eine.
Und das Zweite ist das, was Sie damit getan haben – für diesen publizistischen Erfolg, oder wie man das nennen soll –: Sie haben das Ansehen der Gerichte geschädigt! Die Leute denken nämlich jetzt: Na, die Gerichte, was die entscheiden! Gott sei Dank haben wir noch unsere Abgeordneten, die rücken das wieder zurecht. (Abg. Stefan: Wie beim Rauchverbot!)
Ich finde, die paar Stimmen, die man dadurch gewinnt, sind das nicht wert. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und JETZT.)
18.06
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Volker Reifenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Österreich ist ein Bergland – sogar in unserer Bundeshymne heißt es: „Land der Berge“ –, Österreich ist aber auch ein Tourismusland. Die Almwirtschaft wird bei uns seit Jahrhunderten betrieben, und die Almwirtschaft liegt auch im öffentlichen Interesse, deshalb wird sie auch entsprechend finanziell gefördert.
Das tragische Unglück und das darauf folgende umstrittene Urteil, das quasi Auslöser für die Diskussion, die dieser Gesetzesänderung zugrunde liegt, war, sind uns, glaube ich, schon allen bekannt, Frau Kollegin Griss, und der Aufschrei in der Landwirtschaft war zu Recht groß. Nach jahrelangen Gerichtsverhandlungen wurde der betroffene Landwirt zu einer Schadenersatzzahlung im sechsstelligen Bereich verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts war es in diesem Fall nämlich zu wenig, auf die von den Kühen ausgehenden Gefahren hinzuweisen. Die aufgestellten Warnschilder: Achtung Mutterkuhhaltung!, waren nicht ausreichend. Der Landwirt hätte nach Auffassung des Gerichts die Weide zumindest im Bereich dieser Fläche, wo die Unfallstelle war, einzäunen müssen.
Ich komme aus dem Bundesland Salzburg, und da wird dieses Thema sehr emotional diskutiert, ähnlich wie zum Beispiel in Tirol, wo dieser Vorfall passiert ist. Es wäre katastrophal, wenn infolge einer überbordenden Haftung die Alm- und Weidewirtschaft eingestellt würde. Ohne eine Bewirtschaftung würden die Almen rasch verwalden, und
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